AfA ist eine Abkürzung für „Absetzung für Abnutzung“ und wird umgangssprachlich auch Abschreibung genannt. Als AfA wird steuerrechtlich die Wertminderung von Anlagevermögen bezeichnet.
Wie funktioniert die Absetzung für Abnutzung?
Du kannst die Anschaffungskosten eines im Rahmen des ausgeübten Berufs genutzten Gegenstands nicht sofort steuerlich geltend machen. Die Kosten müssen über dessen Lebensdauer verteilt werden. Es wird jährlich ein Teil der Kosten steuerlich betrachtet. Das entspricht dem ratierlichen Wertverzehr oder auch Abschreibungsbetrag genannt. Auf diesem Wege wird ein Objekt „abgeschrieben“.
Arten der Absetzung für Abnutzung
Die AfA richtet sich grundsätzlich nach zwei Faktoren:
- Höhe der Anschaffungs- und Herstellungskosten
- Der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
Du kannst zwischen folgenden Abschreibungsmethoden unterscheiden:
- Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG-Abschreibung): Wenn du Wirtschaftsgüter mit niedrigen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten kaufst, dann können diese sofort im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden
- Lineare Abschreibung: Das Wirtschaftsgut wird in gleichbleibenden Jahresbeträgen abgeschrieben
- Außergewöhnliche Abschreibung: Erfolgt, wenn außergewöhnliche Abnutzung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern vorliegt
- Degressive Abschreibung: Das Wirtschaftsgut wird in fallenden Jahresbeträgen abgeschrieben. Die degressive Abschreibung war bereits abgeschafft, kam jedoch in Folge des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wieder
Was zählt zu den abnutzbaren Wirtschaftsgütern?
Um eine Abschreibung durchzuführen, muss dein Wirtschaftsgut sich selbstverständlich abnutzen. Mit anderen Worten heißt das, dass durch Gebrauch oder Zeitablauf das Wirtschaftsgut an Wert verliert. Die Nutzungsdauer müsste über einen Jahr hinaus gehen.
- Abschreibung für unbewegliche, materielle Wirtschaftsgüter: Wie Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile. Beachte aber, dass für Gebäude eine eigene Vorschrift vorliegt. Außerdem müssen Grund und Boden getrennt vom darauf stehenden Gebäude im Anlageverzeichnis eingetragen werden.
- Abschreibung für bewegliche, materielle Wirtschaftsgüter: Wie Fahrzeuge, Maschinen, EDV-Anlagen, Geschäftsausstattung etc. Auch solche Wirtschaftsgüter wie fest mit dem Boden verbundene Anlagen könntest du abschreiben.
- Abschreibung für immaterielle Wirtschaftsgüter: Das sind nicht körperliche Gegenstände wie Werte oder Rechte. Darunter kannst du dir Urheberrechte, Optionsrechte, Lizenzen, Software, Patente, Markenzeichen usw. vorstellen. Du darfst die immateriellen Wirtschaftsgüter nur dann abschreiben, wenn du diese käuflich erworben hast. Der Wert dieser Güter müsste im Lauf der Zeit tatsächlich abnehmen.