Eine Spaltung ist eine im Rahmen des Umwandlungsgesetzes geregelte Umwandlungsart. Diese kann in eine Reihe mit dem Formwechsel, der Vermögensübertragung und der Verschmelzung gestellt werden. Die Abspaltung kann Einzelkaufleiten, wirtschaftlichen Vereinen wie Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften und Stiftungen bei den strukturellen Änderungen helfen.
Grundsätzlich kannst du zwischen drei verschiedenen Arten einer Unternehmensspaltung unterscheiden:
- Abspaltung
- Aufspaltung
- Aufgliederung
Der Begriff „Abspaltung“ wird in der Regel gleichbedeutend mit „Aufspaltung“, „Spaltung“ und „Ausgliederung“ verwendet.
Abspaltung
Bist du der/die Rechtsträger*in, so kannst du in der Regel ein oder mehrere Teile von deinem Vermögen abspalten. Die abgespaltenen Teile können als Gesamtheit auf neu gegründete Rechtsträger*innen oder einen oder mehrere bestehende Rechtträger*innen wirksam übertragen werden. Du bleibst dabei, als der/die bisherige Rechtsträger*in bestehen. Die Anteilsinhaber des bisherigen Unternehmens erhalten demzufolge Anteile an den neu gegründeten Rechtsträgern.
Aufspaltung
Als Rechtsträger*in kannst du dein Vermögen unter der Auflösung aufspalten. Bei diesem Prozess teilst du dein Vermögen auf mindestens zwei Rechtsträger*innen auf. Du kannst dein Vermögen sowohl auf neu gegründete Rechtsträger*innen, als auch auf bereits bestehende Rechtsträger*innen übertragen. Bei der Übertragung werden Mitgliedschaft oder Anteile dieser Rechtsträger an die bisherigen Anteilsinhaber gewährt.
Ausgliederung
Du kannst als Rechtsträger*in einen oder mehrere Teile aus deinem Vermögen ausgliedern. Die Übertragung kann sowohl auf neu gegründete Rechtsträger*innen als auch als Gesamtheit auf einen oder mehrere/n bestehende/n Rechtsträger*innen erfolgen. Dem/Der ausgliedernden/r Rechtsträger*in werden die Anteile an den übernehmenden sowie neuen Rechtsträgern*innen übertragen.
Beachte, dass die Spaltung erst dann in das Register des übertragenen Rechtsträgers*in eingetragen werden darf, nachdem sie bereits im Register des übernehmenden Rechtsträger*in eingetragen wurde.
Voraussetzungen zur steuerneutralen Spaltung
Ein Teilbetrieb wird steuerlich als eigenständig handlungsfähige Einheit gesehen. Ein Teilbetrieb müsste dementsprechend wirtschaftlich selbständig handeln können. Ein Teilbetrieb müsste also entweder Dienstleistungen ausführen können oder Produkte anbieten. Zusätzlich müsste eine eigene Geschäftsführung vorhanden sein.
Sofern dein Teilbetrieb autonom agieren kann, könnte eine steuerneutrale Spaltung durchgeführt werden.
Zusätzlich müsste das neugegründete Unternehmen weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sein.
Abschließend müsste noch gewährleistet sein, dass lediglich alle Anteilsrechte gewährt werden. Sollten weitere oder andere Rechte als Gegenleistung erfolgen, so kommt es zu einer Besteuerung.
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