Ablaufhemmung

Wusstest du, dass das Finanzamt auch nach längerer Zeit deine Steuerbescheide noch korrigieren kann? Das kann sowohl Vor- als auch Nachteile für dich bedeuten.

Schiebt die Finanzbehörde die Festsetzungsfrist, so kommt es zu einer Ablaufhemmung. Was das ist und was du über die Ablaufhemmung wissen musst, erzählen wir dir hier!

 

Was ist die Ablaufhemmung?

Du kannst unter dem Begriff „Ablaufhemmung“ die Möglichkeit verstehen, die erlaubt, die gesetzlich vorgeschriebene Verjährungsfrist für die Korrekturen an deinem Steuerbescheid zu verschieben. In der Regel endet die Ablaufhemmung am Jahresende. Es kann allerdings unter Umständen sogar mehrere Jahre später noch gültig sein.

 

In welchen Fällen kommt die Fristverlängerung infrage?

Die Ablaufhemmung kommt in folgenden Fällen vor:

  • Es liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor: Selbst nach dem Ablauf der Festsetzungsfrist kann ein offenkündig fehlerhafter Steuerbescheid innerhalb eines Jahres korrigiert werden
  • Du legst einen Antrag auf Änderung des Bescheides vor Ablauf der Festsetzungsfrist: Solange das Finanzamt entscheidet, läuft die Frist, bis die Entscheidung getroffen wird, weiter
  • Wenn du dich selbst kurz vor der Verjährungsfrist von 5 oder 10 Jahren anzeigst: Zeigst du dich selbst wegen des Steuerbetrugs an, so musst du die noch ausstehenden Steuern nachzahlen. Die neue Frist läuft nach einem Jahr nach der Anzeige ab
  • Der Steuerbescheid wird erst kurz vor dem Ablauf der Frist erteilt: In dem Fall hast du das Recht auf Einspruch. Demnach verlängert sich die Frist, bis die Entscheidung getroffen wurde
  • Das Finanzamt erlässt ein Grundlagenbescheid: Für geänderte Folgebescheide beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre nach dem Erlassen des Grundbescheids. Die Frist ist ausschließlich für die Änderungen des Grundbescheides gültig
  • Es wird ein Bescheid nach § 165 AO erlassen: Wurde das Finanzamt über die unklaren Vorschriften in Kenntnis gesetzt, so endet die Ablaufhemmung ein Jahr später. Entscheiden höhere Gerichte wie der Europäische Gerichtshof (EuGH), das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) oder der Bundesfinanzhof (BFH), so besteht eine Ablaufhemmung für zwei Jahre
  • Ermittlungen der Steuerfahndung beginnen erst kurz vor dem Ablauf der Frist: Auch nach dem Ablauf der Frist darf die Finanzbehörde neue Steuerbescheide erlassen. Wurden die möglichen Einsprüche gegen diese Bescheide endgültig geklärt, so endet damit auch die Ablaufhemmung

 

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