Abbruchkosten

Wenn ein Teil eines betrieblichen Gebäudes oder das ganze Bauwerk abgerissen wird, werden möglicherweise Abbruchkosten entstehen. Dazu gehören sowohl die unmittelbaren Abbrucharbeiten als auch die Kosten für getrennte Sammlung von Bauabfällen, deren Abtransport, Entsorgung und Recycling.

Die entstandenen Kosten führen in der Regel zu folgenden Kosten:

  • Herstellungskosten
  • Anschaffungskosten
  • Betriebsausgaben

Die Abbruchkosten spielen eine wichtige Rolle bei:

  • Steuerlichen Fragen
  • Bewertung bebauter Grundstücke
  • Versicherungsfällen, die Gebäude und bauliche Anlagen betreffen

 

Wofür sind Abbruchkosten wichtig?

Sollten Gebäude oder Gebäudeteile abgerissen werden, wird erst mal geprüft, ob du das abgerissene Gebäude in Abbruchabsicht erworben hast. Demzufolge wird entschieden, zu welcher steuerlichen Handhabung die entstehenden Abbruchkosten gehören.

 

Abbruchskosten und Steuer

Du kannst Kosten im Jahr des Abbruchs als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen.

Du kannst in der Regel zwischen vier Fällen für die steuerliche Behandlung unterscheiden:

  • Du erwirbst das Gebäude ohne Abbruchsabsicht: Wenn das Grundstück schon bei Errichtung des abgerissenen Gebäudes dir gehörte, so sind im Jahr des Abbruchs die Abbruchkosten und der Restbuchwert des abgebrochenen Gebäudes quasi sofort abziehbare Betriebsausgaben.
  • Das Gebäude, das selbst errichtet wurde, wird abgebrochen: In diesem Fall handelt es sich ebenfalls um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Wenn das Gebäude zu deinem Privatvermögen gehört, so kann es zu einer Einschränkung des Werbungskostenabzugs kommen, falls der Abbruch nur erfolgt, damit du dein Grundstück verkaufen kannst. Wenn das Gebäude nur teilweise abgerissen werden sollte, so wird der anteilige Buchwert der alten Gebäudesubstanz zu den Herstellungskosten für das neue Bauobjekt gehören.
  • Du reißt das Gebäude ab, dass zu deinem Privatvermögen gehört: In diesem Fall gehören der Wert des abgebrochenen Gebäudes und die Abbruchkosten zu den Herstellungskosten des neu zu errichtenden Gebäudes.
  • Du erwirbst das Gebäude mit der Abbruchsabsicht: Wenn du anschließend ein neues Gebäude errichtest, so gehören die Abbruchkosten und der Restbuchwert zu den Herstellungskosten des Neubaus. Dies gilt, wenn der angeschaffte Bau technisch oder wirtschaftlich nicht verbraucht war. Wenn du kein Neubau errichtest, so sind die Abbruchkosten dem Grundstück zuzurechnen.

 

Abbruchkosten

 

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