Deine Grundsteuererklärung
Jetzt einfach von Steuerexperten machen lassen
Jetzt beauftragenIm Jahr 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Grundsteuergesetz verfassungswidrig ist.
Rund 36 Millionen Immobilien in Deutschland müssen neu bewertet werden.
Alle Eigentümer eines Grundstücks müssen bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. Und das für jedes einzelne Grundstück/ Immobilie!
Versäumst du die Abgabe der Feststellungserklärung, so musst du mit einem hohen Zwangsgeld und einer Schätzung rechnen.
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Die Preise der Steuerexperten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung und werden anhand des Grundstückswerts bestimmt.
Mit unserem Preisrechner kannst du deinen voraussichtlichen Preis berechnen.
Die Grundsteuererklärung ist neu und sieben Bundesländer haben bereits ihre eigenen Grundsteuermodelle. Das macht die Erstellung der Steuererklärung noch komplizierter!
Durch steuermachen erhältst du die ideale und einfache Unterstützung deines persönlichen Steuerexperten. So kannst du unkompliziert und preiswert deine Grundsteuererklärung machen lassen.
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- Faire und transparente Preise
Im Jahr 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Grundsteuergesetz verfassungswidrig ist. Aus diesem Grund ist eine Grundsteuerreform notwendig. Aktuell sollen die Vorschriften zum Einheitswert gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Eine neue Bewertung ist daher essenziell, weswegen alle Grundstückseigentümer nun eine Grundsteuererklärung abgeben müssen. Die Bundesländer dürfen durch die Länderöffnungsklausel eigene Grundsteuermodelle verwenden und vom Bundesmodell abweichen. Sieben Länder haben ein eigenes Modell gewählt, weswegen sich die Berechnungen der Grundsteuer unterscheiden.
Sobald du ein Grundstück besitzt, betrifft dich die Grundsteuerreform. Prinzipiell können Vermieter die Grundsteuer auf ihre Mieter verlegen, trotzdem müssen diese eine Grundsteuererklärung abgeben. Demnach muss für die rund 36 Millionen Grundstücke jeweils eine Grundsteuererklärung abgegeben werden. Besitzt du mehr als ein Grundstück, kann das schnell umständlich werden.
Im Bundesmodell ist eine Neubewertung der Immobilien und der Grundstücke essenziell. Dabei müssen neben dem Bodenrichtwert auch die Grundstücksfläche, die Immobilienart sowie die Gebäudefläche, die statistische Nettokaltmiete und die Mietniveaustufe ermittelt werden.
Das dreistufige Besteuerungsverfahren ist für die neue Grundsteuer festgesetzt. Dabei wird zunächst der Grundsteuerwert festgelegt. Durch das Multiplizieren des Grundsteuerwerts mit der Steuermesszahl erhältst du den Steuermessbetrag. Die Städte und Gemeinden setzen dann durch das Multiplizieren des Steuermessbetrags mit dem Hebesatz die Grundsteuer fest.
Die Abgabefrist der Feststellungserklärung ist am 31.01.2023. Die Grundsteuererklärung muss elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden, ansonsten kann ein Zwangsgeld auf dich zukommen. Bist du Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie, so musst du eine Steuererklärung abgeben. Auch als Eigentümer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs und als Erbberechtigter musst du eine Steuererklärung abgeben.
Wenn du deine Einkommensteuererklärung bei einem Lohnsteuerhilfeverein machen lässt, kann dir dieser bei der Feststellungserklärung nicht helfen. Lohnsteuerhilfevereine sind nicht dazu befugt, die Grundsteuererklärung anzufertigen. Alternativ kannst du auch bei einem Steuerberater deine Feststellungserklärung anfertigen lassen. Diese müssen sich an die Steuerberatervergütungsverordnung halten. Hier muss der Steuerberater eine Gebühr verlangen, die abhängig vom Grundstückswert (Gegenstandswert) ist.
Wir bieten die Abgaben der Steuererklärung bereits ab 89,00 EUR brutto an.
Du kannst die Grundsteuererklärung entweder selbst über deinen ELSTER-Zugang abgeben oder du nimmst professionelle Hilfe von deinem persönlichen Steuerexperten in Anspruch. Über steuermachen kannst du einfach und schnell die Grundsteuererklärung machen lassen.