Ein Aspekt der Eheschließung ist auch das gemeinsame Vermögen. Um später bestimmte Probleme zu vermeiden, sollte man vorab den Güterstand klären und sich Gedanken darüber machen, wer über welches Vermögen verfügt. Wählt ihr eine Gütergemeinschaft, so solltest du wissen, dass hier zum einen das Gesamtgut besteht und zum anderen noch Sondergut und Vorbehaltsgut zu beachten ist. Wir erklären dir hier, was mit Sondergut gemeint ist.
Was ist die Gütergemeinschaft?
Bei einer Heirat werden Eheleute automatisch der Zugewinngemeinschaft zugeordnet. Durch einen Ehevertrag kann man auch einen anderen Güterstand vereinbaren. So kannst du dich für eine Gütergemeinschaft entscheiden. Dabei wird das Vermögen in Gesamtgut, Sondergut und Vorbehaltsgut unterteilt. Ohne eine Vereinbarung wird das Vermögen beider Ehegatten zu einem gemeinsamen Vermögen zusammengefasst. Zu unterscheiden sind dann zusätzlich das Sondergut und Vorbehaltsgut.
Was ist Sondergut?
Du weißt bereits, dass bei einer Gütergemeinschaft das Vermögen zum Gesamtgut zusammengefasst wird und zum gemeinsamen Vermögen der Ehegatten zählt. Das Sondergut und Vorbehaltsgut sind dabei besonders zu berücksichtigen. Das Sondergut wird im Paragrafen 1417 BGB geregelt. Es wird beschrieben, dass das Sondergut grundsätzlich vom Gesamtgut ausgeschlossen wird. Zudem solltest du dir merken, dass das Sondergut vom Ehegatten selbständig verwaltet wird. Er macht dies für Rechnungen des Gesamtguts. Es zählen die Gegenstände zum Sondergut, die nicht durch Rechtsgeschäfte übertragen werden.
Was ist der Unterschied zum Vorbehaltsgut?
Du findest die gesetzliche Regelung zum Vorbehaltsgut im Paragrafen 1418 BGB. Auch das Vorbehaltsgut wird vom Gesamtgut ausgeschlossen und selbständig vom Ehegatten verwaltet. Typischerweise zählen die Gegenstände zum Vorbehaltsgut, welche durch einen Ehevertrag von den Ehegatten als Vorbehaltsgut vereinbart wurden. Bestimmt ein Erblasser in seiner Verfügung, dass Schenkungen und das Erbe zum Vorbehaltsgut gehören sollen, so werden diese Gegenstände ebenfalls zum Vorbehaltsgut gezählt. Der Unterschied zwischen Vorbehaltsgut und Sondergut ist insbesondere, dass das Sondergut für Rechnungen des Gesamtguts verwaltet wird, während das Vorbehaltsgut für eigene Rechnungen verwaltet wird.
Wie kannst du Sondergut vereinbaren?
Das Gesamtgut ist grundsätzlich nicht besonders zu vereinbaren. In einem Ehevertrag vereinbarst du allerdings, was zum Sondergut und Vorbehaltsgut gezählt wird und demnach nicht dem Gesamtgut zugeordnet wird. So kannst du festlegen, was nicht gemeinschaftliches Vermögen ist.