versteigern. Dabei kann im Zuhause mehr Platz geschaffen werden und zusätzlich erhält man einen Erlös. Im Steuerrecht werden die Einkünfte betrachtet, um eine Steuer festzulegen. Die Frage ist nun, ob der Erlös bei einer Versteigerung zu deinen Einkünften gezählt wird oder nicht. Wir erklären dir hier, was du bei einer Versteigerung wissen solltest.
Was ist eine Versteigerung?
Eine Versteigerung ist juristisch gesehen eine besondere Form, wie ein Preis ermittelt und ein Kaufvertrag geschlossen wird. Versteigerungen oder Auktionen können online oder vor Ort stattfinden. Zunächst wird vom Anbieter ein Auktionsgut präsentiert. Dabei kann bereits ein mögliches Anfangsgebot festgelegt werden. Die Bieter beziehungsweise potenziellen Käufer geben dann ihre Angebote ab. Solche Angebote sind verbindlich und werden als Willenserklärung des Bieters gesehen. Sobald es ein höchstes Gebot gibt, hat der Bieter das Gut erworben. Wie die Zahlung und die Übergabe aussehen, kann ferner zwischen Anbieter und Bieter ausgemacht werden.
Musst du Erlöse aus Versteigerungen versteuern?
Bist du privater Anbieter, der private Gegenstände verkauft, so ist der Erlös aus Versteigerungen in der Regel steuerfrei. Versteigerst du viele Dinge, so kann es dazu kommen, dass du dem Finanzamt nachweisen musst, dass es sich um deine privaten Gegenstände handelt. Handelst du gewerblich, so ist der Erlös sowohl einkommensteuerpflichtig als auch umsatzsteuerpflichtig.
Was sind private Veräußerungsgeschäfte?
Eine Versteigerung kann sowohl bei privaten als auch bei gewerblichen Gegenständen vorgenommen werden. Es handelt sich um ein privates Veräußerungsgeschäft, wenn du Dinge, die zu deinem Privatvermögen gehören, verkaufst. Wir haben bereits gesagt, dass du in der Regel diese Erlöse nicht versteuern musst. Das ist allerdings nicht immer der Fall. Hier ist eine Freigrenze zu beachten. Die Einkünfte, die du aus einem privaten Veräußerungsgeschäft erzielst, werden den sonstigen Einkünften zugerechnet.
Wie hoch ist die Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften?
Nicht jedes private Veräußerungsgeschäft ist steuerfrei. Du musst dabei die Freigrenze in Höhe von 599,99 EUR beachten. Diese Freigrenze ist auf den Gesamtgewinn all deiner privaten Veräußerungsgeschäfte anzuwenden. Hast du Verluste bei privaten Veräußerungsgeschäften gemacht, werden diese bei dem Gesamtgewinn für den Veranlagungszeitraum berücksichtigt. Es handelt sich hierbei um eine Grenze und keinen Freibetrag. Das bedeutet, du musst die gesamte Summe versteuern, wenn du diese Grenze überschreitest.
Wann ist von einem gewerblichen Handel auszugehen?
Sind deine Verkäufe unregelmäßig und nur vereinzelt, geht das Finanzamt zunächst in der Regel nicht von einem gewerblichen Handel aus. Anders sieht das aus, wenn nicht nur hohe Umsätze erzielt werden, sondern zusätzlich die Angebote gewerblich mit viel Aufwand erstellt werden. Sobald das Finanzamt davon ausgeht, dass es sich um einen gewerblichen Handel handelt, musst du Steuern bezahlen. Solltest du vorhaben, viele Gegenstände zu verkaufen, lohnt es sich, einen Steuerexperten aufzusuchen, der dich diesbezüglich genauer berät. Ratsam ist es, deine Belege aufzubewahren.