Einmalzahlung für Studenten: Das solltest du wissen!

Einmalzahlung für Studenten
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Lesedauer: 3 Minuten

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Als Student verdienst du meistens nicht viel Geld und jetzt ist alles teurer geworden. Du konntest dir vorher schon nicht viel leisten und jetzt noch weniger, da ist eine kleine Hilfe von der Regierung genau das richtige.

 

Wer bekommt den 200 Euro Zuschuss?

Die Bundesregierung hat sich für ein drittes Entlastungspaket entschieden, genauer gesagt, auch die Studenten wegen der steigenden Energiekosten zu entlasten. Anspruch auf die 200 EUR haben alle Studenten, ob du…

  • an eine private Hochschule gehst,
  • dual studierst,
  • Teilzeit oder Vollzeit studierst,
  • ein Studierender im Urlaubssemester bist oder
  • ein Studierender ohne deutsche Staatsbürgerschaft bist.

Es spielt auch keine Rolle, ob du Bafög oder andere Zahlungen vom Staat bekommst, denn diese Energiepauschale ist für alle immatrikulierten Studenten. Auch ist es nicht wichtig, welchen Studiengang du hast. In Deutschland gibt es insgesamt 3,4 Millionen Anspruchsberechtigte. Eine Voraussetzung gibt es, denn du musst ab dem Stichtag dem 01.12.2022 einen Wohnsitz in Deutschland haben oder einen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Absolvierst du eine Fachausbildung beispielsweise als Erzieherin oder Handwerker, profitierst du auch davon.

 

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Wann bekommst du die Einmalzahlung für 2022?

Das Geld kommt nicht mehr vor Weihnachten und auch nicht automatisch auf dein Konto. Ein genaues Datum wurde noch nicht bekannt gegeben. Du musst einen Antrag auf die Energiepauschale stellen. Aktuell wird von Bund und Ländern noch an einer zentralen Antragsplattform im Internet gearbeitet. Die Auszahlungen sollen noch im Winter beginnen, voraussichtlich Anfang 2023. Aber ganz sicher ist das auch noch nicht, denn die Politiker können noch nicht sagen, wie lange es insgesamt dauern würde.

 

Welche Entlastungspakete gab es noch?

Die Einmalzahlung von 200 EUR ist eines von drei Entlastungspaketen. Allerdings kamen bei den anderen beiden die Studenten zu kurz. Die Energiepauschale von 300 EUR bekamen die Studenten nur, wenn diese neben dem Studium noch einen Minijob absolvieren. Der Heizkostenzuschuss stand nur den Bafög-Empfängern und den Auszubildenden mit einer Beihilfe oder mit dem Ausbildungsgeld zu.

 

Was enthält das 3. Entlastungspaket noch?

Neben der Einmalzahlung von 200 EUR profitierst du als Student auch von dem angekündigten Strompreisdeckel. Voraussetzung ist, dass du in einer eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft lebst. Hier sollst du deinen Grundbedarf an Storm mithilfe von vergünstigten Konditionen decken können. Eine dritte positive Entlastung in dem dritten Entlastungspaket ist, dass sich das Kindergeld ab dem 01.01.2023 um 18 EUR pro Monat erhöht. Solange du unter 25 Jahre alt bist und deine Erstausbildung absolvierst, erhalten deine Eltern Kindergeld für dich. Viele Erziehungsberechtigte geben ihrem Nachwuchs das Kindergeld als finanzielle Unterstützung für diese.

 

Ist die Einmalzahlung steuerfrei?

Die Einmalzahlung von 200 EUR wird nicht besteuert, dass bedeutet du musst keine Steuern dafür bezahlen. Es soll bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen und bei Sozialversicherungsbeiträgen nicht mit berücksichtigt werden. Auch soll es keine Berücksichtigung bei der Kostenheranziehung geben in der Kinder- sowie Jugendhilfe und die Einmalzahlungen sollen unpfändbar sein.

 

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