In der Regel arbeitest du nicht immer von deinem Zuhause aus. Es kann zwar vorkommen, dass du Homeoffice machst, doch das ist nicht immer der Fall. In den meisten Fällen musst du zu deiner Arbeit zunächst fahren oder gehen. Im Zuge dessen fallen sogenannte Fahrtkosten an. Was du unter Fahrtkosten verstehen kannst, erklären wir dir hier.
Was sind Fahrtkosten?
Wie du es dir wahrscheinlich vorstellen kannst, handelt es sich bei den Fahrtkosten um die entstehenden Kosten, die du aufbringen musst, um zu deiner Tätigkeitsstätte zu gelangen. Viele assoziieren damit die Nutzung eines Autos oder Dienstwagen. Du kannst jedoch auch die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Es können auch Fahrtkosten durch Dienstreisen anfallen. Fahrtkosten haben demnach einen Zusammenhang zur Erzielung deiner Einkünfte. Du kannst sie in deine Steuererklärung aufnehmen.
Wo können Fahrtkosten entstehen?
Natürlich kannst du nicht alle Fahrten mit einem Auto steuerlich absetzen. Du kannst neben den Fahrten zwischen der Arbeitsstätte und der Wohnung auch andere betriebliche Fahrten absetzen. Dabei sind die Fahrten zu Kunden, Lieferanten und Mandanten gemeint. Besuchst du eine Fortbildung, Lehrgang oder eine Tagung, so kannst du die damit verbundenen Fahrten auch absetzen. Dies sind demzufolge die Reisekosten
Wie wirken sich Fahrtkosten bei Arbeitnehmer aus?
Du kannst deine Fahrtkosten steuerlich geltend machen. Der Weg zwischen deiner Arbeitsstätte und deiner Wohnung werden durch die Entfernungspauschale als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt. Nutzt du öffentliche Verkehrsmittel beispielsweise, so können die tatsächlichen Fahrtkosten abgesetzt werden.
Wie wirken sich Fahrtkosten bei Vermietern aus?
Als Vermieter musst du gegebenenfalls Reparaturen und Anschaffungen tätigen. Hierbei können Fahrtkosten entstehen, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehen. Solche Kosten können gegebenenfalls ebenfalls abzugsfähig sein.
Wie wirken sich Fahrtkosten bei Selbständigen aus?
Selbständige müssen des Öfteren unterwegs sein, wodurch auch Fahrtkosten entstehen. Diese können dann als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die Entfernungspauschale gilt auch für Selbständige bei den Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte.
Wie ermittelst du die Fahrtkosten?
Du kannst deine Fahrtkosten pauschal ansetzen. Dabei wird pro Kilometer ein Geldbetrag festgelegt. Die Entfernungspauschale liegt derzeit (Stand 2022) bei 0,30 EUR für jeden Kilometer. Die Entfernungspauschale erhöht sich dann auf 0,38 EUR ab dem 21. Kilometer (Stand 2022). Du kannst auch die tatsächlichen Fahrzeugkosten berechnen, indem du den Kilometersatz berechnest. Dies kann allerdings kompliziert werden, weil du sowohl Abschreibungen als auch alle Kfz-Kosten berücksichtigen musst. Andersherum kannst du Unfallkosten und Strafgelder beispielsweise nicht berücksichtigen.