Studienreise

Du nimmst an einer Studienreise nach Paris, London, New York oder Shanghai teil. Oder du besuchst einen Fachkongress in Berlin, Köln oder München. Hierbei entstehen viele Kosten. Natürlich möchtest du gerne so viele Kosten wie möglich bei der Steuer gelten machen. Wie du es machst und was du beachten sollst, erklären wir dir hier.

 

Was gilt als Studienreise?

In der Tat ist eine Studienreise nichts anderes als eine längere Exkursion mit einem Bildungszweck. Wenn wir von einer Studienreise sprechen, können folgende Formen unterschieden werden:

  • Exkursion
  • Besuch einer Fachmesse
  • Kulturreise
  • Sprachreise
  • Literaturreise
  • Archäologische Reise
  • U.a.

 

Kannst du die Kosten für die Studienreisen von der Steuer absetzen?

Die Aufwendungen für Studienreisen oder Fachmessen sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absehbar, wenn diese Reise oder dieser Besuch mit deiner betrieblichen oder beruflichen Funktion abhängig ist. Das heißt: Ein betrieblicher oder beruflicher Grund liegt vor, wenn ein Zusammenhang zwischen deinem Betrieb oder deinem Beruf und deiner Reise besteht und die Kosten aus betrieblichen oder beruflichen Interessen abgesehen werden.

Studienreisen, vor allem die Studienreisen in das Ausland, werden bei dem Finanzamt streng geprüft. Du solltest einen Ablauf der Reise an deine Steuererklärung beilegen. Ein Nachweis der Teilnahme am Programm ist auch notwendig. In welcher Form dieser Nachweis sein soll, ist jedoch nicht vorgeschrieben. Du musst auch erwähnen, welche Beförderungsmittel du bei dieser Reise bekommen hast.

Die folgenden Kosten kannst du von der Steuer absetzen:

  • Kosten der Eintrittskarten
  • Fahrtkosten
  • Kongressgebühren
  • Kosten der Unterbringung und der Versorgung

Alle weiteren Kosten, die ohne den betrieblichen oder beruflichen Bezug entstanden sind, werden dagegen nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt.

 

Was musst du tun, wenn deine Reise in Verbindung mit einem Privataufenthalt steht?

Die Reisen, die sich aus einer betrieblichen oder beruflichen Reise und aus einem weiterkommenden oder anschließenden Privataufenthalt zusammensetzen, werden nicht mehr als betrieblich oder beruflich veranlasst anerkannt.

 

Studienreise

 

Zeit und Nerven sparen: Lass deine Steuer machen

Jetzt Steuererklärung beauftragen!