Steuerfreie Einnahmen

Verdienst du Geld in Deutschland, so unterliegst du grundsätzlich der Einkommensteuerpflicht und musst die Einkommensteuer zahlen. Natürlich gibt es auch hier zahlreiche Ausnahmen. Was du über steuerfreie Einnahmen wissen musst, erzählen wir hier.

 

Einkommensteuergesetz: Steuerpflichtige Einkunftsarten

In dem Einkommensteuergesetz sind 7 Einkunftsarten festgesetzt, für die eine Einkommensteuer zu leisten ist. Zu diesen 7 Einkunftsarten gehören:

  • Einkommen aus deinem Gewerbebetrieb
  • Einkommen aus deiner selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkommen aus deinen betrieblichen oder gesetzlichen Renten bzw. Pensionen
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (Wie zum Beispiel Kursgewinne bei Aktienverkäufen, Dividenden, Zinsen)
  • Sonstige Einkünfte, die im Sinne des Paragraphen 22 des Einkommensteuergesetzes erzielt werden

 

Steuerfreie Einnahmen

 

Steuerfreie Einnahmen

Zu den steuerfreien Einnahmen gehören die Einnahmen, die vom Gesetzgeber ausdrücklich für steuerfrei erklärt worden sind. Darunter fallen beispielsweise:

  • Das Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Teilarbeitslosengeld und weitere bestimmte Leistungen nach SGB III
  • Das Mutterschaftsgeld
  • Das Wohngeld
  • Trinkgeld
  • Das Pflegegeld
  • Leistungen aus einer Pflege-, Kranken– und aus der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Das Insolvenzgeld
  • Das Übergangsgeld
  • Arbeitgeberleistungen zu deiner Gesundheitsförderung
  • Vorteile für ein Jobticket, Job-Rad, Vorteile im Rahmen der Elektromobilität
  • Eltern- und Erziehungsgeld
  • Stipendien aus öffentlichen Mitteln
  • Werkzeuggeld
  • Durchlaufende Gelder und Auslagenersatz

 

Dabei solltest du jedoch beachten, dass im Rahmen des Progressionsvorbehalts deine steuerfreien Einnahmen doch zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen können. Aus diesem Grund musst du als steuerpflichtige solche Einnahmen ebenfalls in deine Steuererklärung eintragen. Durch den Progressionsvorbehalt bleiben sie in der Regel zwar weiterhin steuerfrei, jedoch passt sich dein persönlicher Steuersatz deinen Einkünften an.

 

Nicht steuerbare Einnahmen

Gehören deine Einnahmen nicht zu den 7 Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes, so werden diese auch als nicht steuerbar bezeichnet. Zu den typischen nicht steuerbaren Einnahmen gehören:

  • Der Erwerb durch Fund
  • Preisgelder (Mit der Ausnahme von Berufsspielern)
  • Lottogewinne und andere Spiel- bzw. Glücksspielgewinne
  • Schenkungen und Erbschaften
  • Einnahmen, die du im Rahmen einer steuerlich unbeachtlichen Liebhaberei erzielt hast
  • Der Verkauf von Privatvermögen

 

Schenkungen und Erbschaften sind zwar per Definition keine steuerbaren Einkunftsarten, dennoch unterliegen diese der Schenkungs- und Erbschaftsteuer.

 

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