Kapitalgesellschaft

Gründest du eine Firma, so stehst du erst mal vor der Wahl, welche Rechtsform du wählen möchtest. Gründest du eine Kapitalgesellschaft, so kannst du zwischen einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, AktG (Aktiengesellschaft) oder GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder anderen entscheiden.

 

Merkmale einer Kapitalgesellschaft

Eine Kapitalgesellschaft besteht in der Regel aus dem Zusammenschluss mehrerer Personen, die ein Unternehmenszweck realisieren wollen. Eine Kapitalgesellschaft ist haftungsbeschränkt.

Deine Kapitalgesellschaft muss außerdem beim Gewerbeamt angemeldet werden.

Die Kapitalgesellschaft unterscheidet sich anhand folgender Merkmale von einer Personengesellschaft:

  • Gründung: Um eine Kapitalgesellschaft gründen zu können, brauchst du mindestens zwei juristische oder natürliche Personen. Darüber hinaus brauchst du eine Kapitalanlage. Die Höhe der Anlage ist je nach der Unternehmensform unterschiedlich. Die Kapitalgesellschaft muss ins Handelsregister eingetragen werden. Dafür musst du ein Gesellschaftsvertrag abschließen und notariell beurkunden. Außerdem muss ein Geschäftsführer benannt werden
  • Haftung: Deine Kapitalgesellschaft ist haftungsbeschränkt. Du haftest also mit deinem Gesellschaftsvermögen und nicht mit deinem Privatvermögen
  • Rechtsstellung: Deine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person. Die Kapitalgesellschaft kann also Rechte und Pflichten tragen
  • Buchführung: Nach den Regeln des Handelsgesetzbuches ist eine Kapitalgesellschaft zur Buchführung mit ausführlichen Jahresabschlüssen verpflichtet. Du musst außerdem die Jahresabschlüsse veröffentlichen
  • Gewinnausschüttung: Dem investierten Anteil entsprechend fällt der jeweilige Anteil an Verlusten oder Gewinnen aus. Hast du als Gesellschaftern zum Beispiel 20 Prozent des Gesamtkapitals gestellt, so stehen dir dementsprechend 20 Prozent des Gewinns zu
  • Besteuerung: Deine Kapitalgesellschaft ist gewerbe-, umsatz- und körperschaftssteuerpflichtig

 

Formen der Kapitalgesellschaft

Zu den wichtigsten Typen der Kapitalgesellschaften in Deutschland gehören:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Kann mit einem oder mehreren Gesellschafter gegründet werden. Das Stammkapital muss mindestens 25.000 EUR betragen
  • Aktiengesellschaft (AG): Die Gesellschafter treten in der Regel als Aktionäre auf. Das Stammkapital muss mindestens 50.000 EUR betragen
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA): Eine Sonderform der Aktiengesellschaft
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG): Unterliegt den gleichen Regeln wie eine klassische GmbH und wird auch Mini-GmbH genannt. Das Grundkapital muss nicht gleich bei der Gründung bereitstehen. Das Kapital wird quasi angespart
  • Private company limited by shares (Ltd.): Eine britische Rechtsform. Ähnlich zu der deutschen GmbH, unterliegt jedoch dem englischen Recht. Außerdem muss mindestens eine Adresse im Vereinigten Königreich vorhanden sein. Das Stammkapital muss nur 1 Pfund betragen
  • Societas Europaea (SE): Ist eine Sonderform der AG. Eine SE kann nur mit internationalem europäischem Bezug gebildet werden. Das Stammkapital muss mindestens 120.000 EUR betragen

 

Kapitalgesellschaft

 

Kapitalgesellschaft und Steuern

Die Kapitalgesellschaft unterliegt der Körperschaftsteuer. Ist der Sitz deiner Kapitalgesellschaft im Inland, so ist sie unbeschränkt steuerpflichtig.

Ist deine Kapitalgesellschaft nicht von der Gewerbesteuer befreit, so musst du auch diese abführen. Im Vergleich zur Personengesellschaft kommt hier kein Freibetrag zur Anwendung.

Werden in deine Kapitalgesellschaft Grundstücke oder Immobilien eingebracht, so unterliegen diese der Grunderwerbsteuer.

 

Zeit und Nerven sparen: Lass deine Steuererklärung machen

Du möchtest Steuern sparen? Wir helfen dir dabei!