Häusliches Arbeitszimmer

Arbeitest du von zu Hause aus und hast ein eigenes häusliches Arbeitszimmer? Dann kannst du die Kosten, die damit verbunden sind, steuerlich geltend machen! Wie das geht und was du dabei beachten musst, erzählen wir dir hier!

 

Wann sind die Kosten für dein Arbeitszimmer absetzbar?

Befindet sich der Mittelpunkt deines beruflichen oder betrieblichen Arbeitslebens zuhause, so kannst du die Aufwendungen unbegrenzt als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

Um die Kosten tatsächlich geltend machen zu können, musst du ein paar Voraussetzungen erfüllen.

Erst mal sollte dein Arbeitszimmer der Definition entsprechen: Es muss ein Raum sein, der in seiner Ausstattung, Lage und Funktion in dein häusliches Leben eingebunden ist, jedoch vorwiegend für berufliche Zwecke verwendet wird. Ein Arbeitszimmer muss abgeschlossen und abgetrennt sein.

Dein Arbeitszimmer muss an deinem Haushalt dranhängen. Dabei kann sich der Raum im Keller oder auf dem Dachboden befinden.

 

Dein Arbeitszimmer darf dabei nicht für private Zwecke genutzt werden. Das Finanzamt urteilt dabei anhand der Ausstattung des Raumes, ob private oder nur rein berufliche Nutzung des Raums vorliegt. Stehen in dem Arbeitszimmer private Gegenstände, so kann es kritisch werden. Folgende Gegenstände deuten auf die private Nutzung hin:

  • Musikinstrumente (z.B. Klavier)
  • Heimtrainer
  • Bügelbretter
  • Bett (z.B. Gästebett)
  • Fernseher
  • Private Literatur oder Kunstwerke
  • Eine Sitzecke (Sofern du keine Besucher empfängst) usw.

Beim folgenden Gegenständen musst du dir allerdings keine Gedanken machen:

  • Teppiche
  • Möbel
  • Kleines Radio
  • Schaukelstuhl
  • Liege oder Klappcouch

 

Arbeitszimmer steht nicht im Mittelpunkt des Berufslebens

Benutzt du dein Arbeitszimmer nicht jeden Tag, so kannst du die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 EUR steuerlich geltend machen. Dein Arbeitszimmer muss ebenfalls die Voraussetzungen des Finanzamts erfüllen.

 

Darf ich mein Arbeitszimmer privat nutzen?

Jein! Du darfst dein Arbeitszimmer nur in sehr geringem Ausmaß für private Zwecke nutzen. Ein paar private E-Mails würden gehen, aber auch nicht viel mehr. Die Finanzbehörde spricht hier von einem Anteil von weniger als 10 Prozent.

 

Homeoffice-Pauschale

Für die Jahre 2020 und 2021 gilt eine besondere Regelung: Du kannst auch ohne Arbeitszimmer eine Pauschale nutzen. Die Pauschale liegt bei 5 EUR pro Arbeitstag. Für das gesamte Jahr dürften allerdings höchstens 600 EUR geltend gemacht werden.

Mehr über die Homeoffice-Pauschale findest du hier.

 

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