Altersteilzeit

Bist du ein*e ältere*r Arbeitnehmer*in, so hast du durch das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) die Möglichkeit, bis zum Rentenbeginn deine Arbeitszeit zu reduzieren. Dabei musst du auch keine großen finanziellen Einschränkungen erleiden.

Die Altersteilzeit kann nur auf der Basis einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in möglich sein. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der privaten Wirtschaft.

 

Wie funktioniert die Altersteilzeit?

Entscheidest du dich für die Altersteilzeit, so wird die bisherige Arbeitszeit halbiert. Deine versicherungspflichtige Beschäftigung wird dabei weiterhin fortgesetzt. Der/Die Abreitgeber*in stockt dein Gehalt auf und leistet zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge für dich.

 

Welche Voraussetzungen für die Altersteilzeit gibt es?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Mindestens 55 Jahre alt sein
  • Vor dem Beginn der Altersteilzeit hast du in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre 1080 Tage eine versicherungspflichtige Teil– oder Vollzeitbeschäftigung ausgeübt
  • Deine Arbeitszeit muss sich auf die Hälfte der bisherigen Zeit reduzieren
  • Die Altersteilzeit muss mindestens bis zum Renteneintritt reichen

Altersteilzeit

 

Wie kann meine Altersteilzeit eingeteilt werden?

Du kannst bei der Altersteilzeit zwischen zwei Modellen unterscheiden:

  • Blockmodell: Bei dem Blockmodell wird zwischen Freistellungsphase und Arbeitsphase unterschieden. So arbeitest du in der Arbeitsphase Vollzeit, erhältst dabei aber nur das reduzierte Gehalt. Dementsprechend arbeitest du während der Freistellungsphase nicht, beziehst jedoch dasselbe Gehalt.
  • Gleichverteilungsmodell: Deine Arbeitszeit wird halbiert und über die Dauer der Altersteilzeit verteilt. Die verbliebene Arbeitszeit wird mit dem*r Arbeitgeber*in abgesprochen und angepasst.

 

Wie wird mein Altersteilzeitlohn versteuert?

Dein Altersteilzeitlohn wird ganz normal versteuert und bleibt weiterhin sozialversicherungspflichtig. Erhältst du jedoch Aufstockungsleistungen von deinem*r Arbeitgeber*in, so sind diese für dich steuerfrei. Der Aufstockungsbetrag ist sowohl sozialversicherungs- als auch steuerfrei für dich. Beachte aber, dass er trotzdem dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

 

Wird Altersteilzeit gefördert?

Der/Die Arbeitgeber*in konnte unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung von der Bundesagentur für Arbeit für die Altersteilzeit erhalten. Die Förderungsleistungen kommen erst mal nur dann infrage, wenn die Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2010 eingetreten ist. Alle Altersteilzeitvereinbarungen nach dem 1. Januar 2010 werden leider nicht von der Arbeitsagentur gefördert.

 

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