Planst du aus privaten, gesundheitlichen oder vielleicht beruflichen Gründen umzuziehen? Wusstest du, dass du bestimmte mit dem Umzug im Zusammenhang stehende Kosten steuerlich geltend machen kannst? Wie das geht und was du wissen musst, erzählen wir dir in diesem Beitrag!
Als Erstes ist es wichtig zu unterscheiden, aus welchen Gründen der Umzug stattfindet. Ziehst du aus beruflichen Gründen weg, ist es möglich, die Ausgaben für den Umzug als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Ziehst du wiederum aus privaten Gründen um, dann kannst du die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. In diesem Fall kannst du mit einer maximalen Steuerermäßigung von 4.000 EUR pro Jahr rechnen.
Berufliche Gründe für den Umzug
Zu den typischen berufsbedingten Gründen für einen Umzug zählen:
- Deine tägliche Fahrtzeit zur Arbeit verringert sich um mindestens eine Stunde, die Wohnung ist näher an der Arbeitsstelle
- Umzug aufgrund einer Versetzung, die Betriebsstätte wird verlegt
- Du trittst deinen ersten Arbeitsplatz an
- Du ziehst in eine Dienstwohnung ein oder du ziehst aus
- Der Umzug steht mit einer doppelten Haushaltsführung, die aus beruflichen Gründen veranlasst ist, im Zusammenhang
Liegt einer der Gründe vor, so kannst du die Umzugskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Dabei wird zwischen allgemeinen und sonstigen Kosten unterschieden.
Zu den allgemeinen Kosten gehören beispielsweise:
- Umzug selbst (Transport, packen etc.)
- Reisekosten zur Umzugsvorbereitung
- Doppelte Mietkosten (bis zu 6 Monate lang)
- Nachhilfekosten für die Kinder in Höhe bis zu 1066 EUR
- Besichtigungs- und Maklerkosten
Du kannst die allgemeinen Kosten komplett abziehen, jedoch musst du die Belege vorzeigen.
Für alle weiteren Kosten kannst du die Umzugskostenpauschale verwenden. Die Umzugskostenpauschale beträgt 820 EUR für Singles, 1.639 EUR für Ehepaare und jeweils 361 EUR für alle weiteren, zum Haushalt gehörenden Personen.
Private Gründe für den Umzug
- Umzug aus gesundheitlichen Gründen: Ziehst du aus gesundheitlichen Gründen um, so kannst du die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Dafür brauchst du allerdings ein ärztliches Attest.
- Umzug wegen einer Naturkatastrophe: Ziehst du wegen einer Naturkatastrophe wie zum Beispiel Hochwasser um, kannst du die Kosten ebenfalls als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Dabei wird allerdings erst eine zumutbare Belastungsgrenze von den Kosten abgezogen.
- Umzug aufgrund einer Ausbildung: Bist du als Azubi oder Student umgezogen, so kannst du die Kosten als Sonderausgaben absetzen.
Freiberufler und Selbständige
Du kannst als Freiberufler oder Selbständiger die Aufwendungen aus beruflichen Gründen ebenfalls steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass du die Notwendigkeit des Umzugs belegen kannst.
Welche Kosten werden grundsätzlich nicht anerkannt?
- Kosten für die Möbeleinlagerung
- Maklerkosten aus dem Haus- oder Wohnungskauf
- Renovierung und Wohnungsausstattung
- Maklerkosten und ggf. Verluste beim Verkauf des Eigenheims