Pflegst du deine Angehörige oder bist du selbst pflegebedürftig, dann weißt du, dass das nicht nur viel Zeit in Anspruch nimmt, sondern auch Geld. Durch die Zuschüsse oder Sachleistungen für Pflegebedürftige können Betroffene finanziell entlastet werden. Was macht aber dabei die Pflegestufe aus? Das und noch viel mehr erfährst du in diesem Beitrag!
Pflegestufen, Leistungen der Pflegeversicherung
Die Regelungen für die Pflegestufeneinteilung wurden am 13.11.2015 mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetzt (PSG II) festgelegt. Tatsächlich trat das Gesetz am 01.01.2016 in Kraft. Zum 01.01.2017 wurden auch die Umstellung der Leistungsbeiträge und das neue Begutachtungsverfahren wirksam.
Um die Leistungshöhe zu bestimmen, wird erst mal betrachtet, wo der/die Betroffene unbedingt Unterstützung braucht und was er/sie selbst kann. Dabei spielt die Art der Beeinträchtigung keine Rolle. Geistige, psychische oder körperliche Einschränkungen werden auf die gleiche Art und Weise erfasst. Anschließend entsteht aus der Beurteilung die Einstufung der Person. Der Grad der Selbständigkeit wird in sechs Bereiche zu einer Gesamtbewertung unterteilt:
- Selbstversorgung
- Mobilität
- Kommunikative und kognitive Fähigkeiten
- Soziale Kontakte und die Gestaltung des Alltagslebens
- Selbständiger Umgang und Bewältigung mit therapie- und/oder krankheitsbedingten Belastungen und Anforderungen
- Psychische Problemlagen und Verhaltensweisen
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung:
Pflegekosten in der Steuererklärung abziehen
Du kannst die Pflegekosten in deiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen abziehen, sofern die Kosten für die Pflege eine „zumutbare Grenze“ übersteigen. Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du die Pflegekosten sowohl für sich selbst als auch für dein Kind, dein*e Ehepartner*in, eine nahe stehende Person oder deine Angehörige geltend machen. Mit anderen Worten sind sowohl die Pflegekräfte als auch die Pflegebedürftige selbst zum Abzug von der Einkommensteuer berechtigt.
Pflegst du oder dein/e Ehepartner*in eine hilflose Person in deinem eigenen Haushalt, so kannst du zusätzlich noch einen Pflege-Pauschbetrag erhalten.
Du kannst unter bestimmten Voraussetzungen folgende Ausgaben von der Steuer absetzen:
- Pflegehilfsmittel und Medikamente
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Unterbringung in einem Pflegeheim
- Krankenhausaufenthalte
- Pflegezusatzversicherungen
- Pflegegeld als monatliche Leistung deiner Pflegeversicherung
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