Abgeltungsteuer

Im Steuerrecht gibt es viele Regelungen und Gesetze. Kompliziert ist es vor allem, wenn du viele unterschiedliche Einkommen versteuern musst. Der Aktienmarkt ist verlockend und du fragst dich bestimmt, wie aufregend es wäre, wenn du in Aktien investierst und dadurch Dividenden bekommst. Manchmal sind solche Geschäfte sehr profitabel. Die Frage ist dann nur noch, wenn du auf deine Einkünfte Steuern zahlen musst, was gilt für Einnahmen durch solche Geschäfte. Das ist einfach, du musst Abgeltungsteuern zahlen. Was die Abgeltungsteuer ist, erklären wir dir hier.

 

Was ist die Abgeltungsteuer?

Du hast bestimmt schon mal den Begriff der Kapitalertragsteuer gehört. Die Kapitalertragsteuer wurde bis zum Jahr 2009 erhoben. Anschließend seit Anfang 2009 gilt die Abgeltungsteuer, die auf Kapitalerträgen erhoben wird. Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer. Das bedeutet, dass die Steuern bei der Quelle bleiben und der/die Steuerschuldner*in und der/die Steuerzahler*in nicht ein und dieselbe Person sind. Die Höhe der Abgeltungsteuer beläuft sich derzeit auf 25 Prozent. Neben der Abgeltungsteuer wird der Solidaritätszuschlag fällig. Auch die Kirchensteuer fällt gegebenenfalls an.

 

Was ist der Unterschied zwischen Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer?

Die Kapitalertragsteuer wurde 2009 durch die Abgeltungsteuer ausgetauscht. Da stellt sich allerdings die Frage, was sich dadurch verändert hat. Wenn man Steuern zahlen muss, ist es meistens sehr aufwendig und man braucht Experten, die nicht nur die Steuererklärung für einen machen, sondern auch um Steuern überhaupt zu verstehen. Du kannst viel falsch machen! Durch die Einführung der Abgeltungsteuer wurde allerdings einiges einfacher für dich.

Früher war es üblich, dass manche Kapitalerträge steuerfrei waren und andere steuerpflichtig. Mit der Kapitalertragsteuer wurden auch unterschiedliche Steuersätze angewendet. Vieles war für Steuerpflichtige unverständlich und sehr wenig transparent. Durch die Abgeltungsteuer wurden solche Hindernisse beseitigt. Nun gibt es einen einzigen Steuersatz von 25 Prozent. Da die Abgeltungsteuer eine Quellensteuer ist, wird die Abgeltungsteuer auch automatisch von der Bank an das Finanzamt überwiesen.

 

Auf was musst du Abgeltungsteuer zahlen?

  • Zinsen, die sich nicht im Betriebsvermögen befinden
  • Dividenden
  • Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren
  • Zertifikaterträge
  • Realisierte Kursgewinne
  • Erträge aus Investmentfonds

 

Abgeltungsteuer

 

Welche Kapitalerträge sind steuerfrei?

Wenn du bis Ende 2008 Wertpapiere gekauft hast und du jetzt Veräußerungsgewinne erhältst, sind diese Kapitalerträge steuerfrei. Allerdings musst du Abgeltungsteuern zahlen, wenn du die Erträge aus einem Investmentfond wieder anlegst.

 

Wie kannst du die Abgeltungsteuer berechnen?

Neben der Abgeltungsteuer wird auch der Solidaritätszuschlag und in manchen Fällen die Kirchensteuer fällig.

Als Bemessungsgrundlage für die Abgeltungsteuer sind deine Bruttoerträge. Von diesen Erträgen können keine Werbungskosten abgezogen werden, du kannst allerdings den Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR bzw. 1.602 EUR in Anspruch nehmen. Wenn dein zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt, kannst du dich durch eine Nichtveranlagerungsbescheinigung von der Abgeltungsteuer befreien lassen.

Der Solidaritätszuschlag oder auch Soli genannt wird von deinen zu zahlenden Abgeltungsteuern berechnet. Dieser Soli beträgt derzeit 5,5 Prozent, er wurde allerdings für viele Steuerpflichtige aufgehoben. Der Solidaritätszuschlag ist derzeit nur in voller Höhe für Steuerpflichtige zu zahlen, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über 96.409 EUR als Alleinstehende*r und 192.818 EUR als Zusammenveranlagten liegt.

Anders als der Solidaritätszuschlag fällt die Kirchensteuer nur für dich an, wenn du einer Kirche angehörig bist. Diese Kirchensteuern werden durch die Bank erhoben und weitergeleitet. Du als Steuerzahler*in musst dich um nichts kümmern. Je nachdem, wo du lebst, wird ein anderer Kirchensteuersatz verwendet. Dieser liegt aber meistens bei 8 und 9 Prozent. Die Abgeltungsteuer wird in diesem Fall berechnet, indem man zuerst ein Hundertstel des Kirchensteuersatzes mit 4 addiert. Um die Abgeltungsteuer dann zu erhalten, muss man die Kapitalerträge durch das zuvor berechnete Ergebnis des Steuersatzes teilen.

 

 

Zeit und Nerven sparen: Lass deine Steuererklärung machen

Du möchtest Steuern sparen? Wir helfen dir dabei!