Dienstaufsichtsbeschwerde

Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde kannst du dich als Steuerpflichtige*r an die vorgesetzte Dienstbehörde wenden. Meist ist es die Oberfinanzdirektion. Außerdem kannst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den/die Sachgebietsleiter*in oder den/die Vorsteher*in des Finanzamts richten.

Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde kannst du die Verfahrensweise in einer Steuersache bemängeln. Du kannst die Kritik in persönlicher oder in fachlicher Hinsicht dem/der unmittelbaren Dienstvorgesetzten oder direkt bei der zuständigen Behörde äußern. Mit anderen Worten ist es eine nicht förmliche Beschwerdemöglichkeit, mit der du dich gegen das Verhalten einer Behörde oder eines/r Bediensteten an die höhere Behörde wenden kannst.

 

Wie wird eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht?

Die Beschwerde kannst du formlos schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einlegen. Benenne in der Dienstaufsichtsbeschwerde die betroffene Person, beschreib das persönliche Fehlverhalten, das du zum Vorwurf machst.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde muss also enthalten:

  • Name des/der beschuldigten Amtsträger*in
  • Beschreibung der damaligen Situation
  • Sachverhalt

 

Für eine Dienstaufsichtsbeschwerde sind in der Regel keine Unterlagen notwendig. Es fallen auch keine Kosten oder Gebühren an.

Die Bearbeitungsdauer eines Beschwerdeverfahrens hängt von den vorgetragenen Umständen ab. Feste Entscheidungsfristen gibt es jedoch nicht.

 

Wann wird eine Beschwerde eingelegt?

Du kannst eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, wenn folgendes persönliches Fehlverhalten eines Amtsträgers der Finanzbehörde vorgekommen ist:

  • Schikane
  • Diskriminierung (wegen des Geschlechts, Sexualität, Herkunft usw.)
  • Beleidigung
  • Unfreundliche Bearbeitung
  • Soziale Benachteiligung
  • Verzögerung der Bearbeitung (muss jedoch erwiesenermaßen aus persönlichen Gründen geschehen)

Dienstaufsichtsbeschwerde

 

Welche Folgen hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

Mit einer solchen Beschwerde aufgrund persönlichen Fehlverhaltens kannst du als Beschwerdeführer*in dafür sorgen, dass der/die Beschuldigte beim Erweis der Schuld mit dienstaufsichtsrechtlichen Maßnahmen rechnen muss. Zu den Maßnahmen gehören generell Abmahnungen, Disziplinarverfahren oder sogar eine Kündigung.

Mit der Beschwerde kannst du erreichen, dass gegen den/der betreffenden Amtsträger*in ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird. Auch die Bearbeitung der Steuersache und aller zukünftigen Verfahren kann dann durch einen anderen Amtsträger ausgeführt werden.

Wenn das persönliche Fehlverhalten Auswirkungen auf den Erlass eines Verwaltungsakts hatte, dann kannst du auf Widerruf des betreffenden Erlasses bestehen. Deine Dienstaufsichtsbeschwerde wird mit einer Sachaufsichtsbeschwerde verknüpft.

 

 

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