Du hast bestimmt schon gehört, dass du unbeschränkt steuerpflichtig bist, wenn du inländische Einkünfte erzielst und auch im Inland wohnhaft bist. Doch dann stellt sich für dich die Frage, wie es bei ausländischen Einkünften aussieht? Musst du ausländische Einkünfte versteuern und wenn ja, was musst du da beachten. Keine Sorge, wir helfen dir dabei!
Was sind ausländische Einkünfte?
Grundsätzlich kennen wir alle die 7 Einkunftsarten. Hier gibt es einmal die Gewinneinkunftsarten, darunter fallen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Tätigkeit. Außerdem gibt es die Überschusseinkünfte, zu denen Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte zählen. Diese Einkünfte kannst du sowohl im Inland als auch im Ausland erzielen. Außerdem kannst du ausländische Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Wirtschaftsgütern erzielen. Von ausländischen Einkünften ist aber nur die Rede, wenn diese auch in Deutschland berücksichtigt werden.
Wann sind ausländische Einkünfte steuerpflichtig?
In Deutschland ist das Welteinkommensprinzip üblich. Wenn du also unbeschränkt steuerpflichtig bist, musst du deine kompletten Einkünfte, also dein Welteinkommen, in Deutschland versteuern. Somit ist es irrelevant, wo du diese Einkünfte erzielt hast. Du musst auch deine ausländischen Einkünfte nach dem deutschen Steuerrecht versteuern. Unbeschränkt steuerpflichtig bist du dann, wenn du entweder deinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz in Deutschland hast.
Wie werden ausländische Einkünfte in der Steuererklärung versteuert?
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, wie du ausländische Einkünfte versteuern kannst. Wenn du also unbeschränkt steuerpflichtig bist, musst du dein Welteinkommen versteuern. Da dies zu einer Doppelbesteuerung führen könnte, gibt es das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt:
Deine ausländischen Einkünfte müssen nur in dem Land versteuert werden, in dem sie erzielt wurden. Deine restlichen Einkünfte werden aber anhand des Steuersatzes bemessen, der für dein komplettes Einkommen angefallen wäre.
Anrechnungsmethode:
Deine ausländischen Einkünfte müssen auch in Deutschland versteuert werden. In Deutschland werden dir deine bereits gezahlten Steuern angerechnet. So werden sie wie Werbungskosten behandelt und von deinen Einkünften in der Steuererklärung abgezogen.
Ausländische Einkünfte – Beispiel
Wenn du mit deiner Familie in Deutschland wohnst und eine Wohnung in Frankreich vermietest, erzielst du ausländische Einkünfte. Da du allerdings sowohl deinen Wohnsitz als auch deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast, bist du unbeschränkt steuerpflichtig. Demzufolge musst du dein komplettes Welteinkommen in Deutschland versteuern. Hier kommt das Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung, meistens wird die Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt verwendet.