Geschäftsübernahme – aus steuerlicher Sicht

Das Geschäftsleben ist sehr dynamisch. Manchmal werden Geschäfte übernommen und müssen dann nach ein paar Jahren wieder verkauft werden. Eine solche Geschäftsübernahme ist sehr typisch, trotzdem solltest du bei der Übergabe und bei der Übernahme einiges beachten. Wir erklären dir hier das Wichtigste.

 

Wie wickelst du ein Geschäft ab?

Du bist vollkommen frei, einen eigenen Vertrag zu formulieren. Sowohl beim Übernahmevertrag als auch beim Kaufvertrag gibt es keine Formvorlagen. In einigen Fällen empfiehlt es sich, einen Rechtsbeistand zur Rate zu ziehen. Vor allem bei komplexeren Verträgen lohnt sich die Investition in einen Rechtsanwalt oder Notar. Der Kaufpreis setzt sich grundsätzlich aus mehreren Komponenten zusammen und ist im Vertrag enthalten. Da dieses Geschäft nicht nur aus einem Gebäude besteht, sondern beispielsweise auch die vorhandenen Waren und Gegenstände wie Kühlschränke und Regale beinhaltet, werden diese mitberechnet. Auch der Kundenstamm wird errechnet. Du kannst auch als Geschäftsübergeber in einen Pachtvertrag eintreten.

 

Musst du Umsatzsteuer bezahlen?

Bei einigen Geschäftsübernahmen erhältst du keine Geschäftsgrundlagen zurück. In diesem Fall veräußerst du das Geschäft komplett, was man auch eine Geschäftsveräußerung im Ganzen nennt. Eine solche Geschäftsveräußerung ist nicht umsatzsteuerbar und somit musst du keine Umsatzsteuer bezahlen.

 

Wie kannst du deinen Firmenwert berechnen?

Hier ist der Kundenstamm entscheidend. Ohne deinen Kundenstamm ist dein Geschäft weniger wert und du kannst es in nur zu einem niedrigeren Kaufpreis veräußern. Damit handelt es sich beim Kundenstamm um einen Firmenwert. Bei Firmenwerten unterscheidet man grundsätzlich zwischen selbstgeschaffenen und gekauften Firmenwerten. Der Unterschied liegt darin, dass du gekaufte Firmenwerte abschreiben musst. Im Steuerrecht musst du den Firmenwert auf 15 Jahre abschreiben. Im Gegensatz dazu kann die Abschreibungsdauer im Handelsrecht abweichen.

 

Wie funktioniert die Geschäftsübernahme unter Verwandten?

Das Geschäft an die Familie weitergeben zu können, ist für viele ein wahrgewordener Traum. Eine ideale Lösung für die Geschäftsübernahme wäre das eigene Kind. Somit stellt sich die Fragen, wie es bei einer solchen Geschäftsübernahme abläuft. Sollte es sich um eine Geschäftsübergabe handeln, die wie unter Fremden abläuft, ist nichts Weiteres zu beachten. Allerdings gibt es in der Praxis auch weitere beliebte Abwicklungen. Ein Elternteil kann beispielsweise auch noch das Geschäft behalten und weiter mitarbeiten. Es gibt auch Fälle, in denen nicht der Kaufpreis gezahlt wird, sondern eine Rente. Je nach Fall gibt es unterschiedliche Vorteile und Möglichkeiten. Demzufolge empfiehlt es sich, bei komplexeren Fällen professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

 

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