Was bedeutet Eigentum?
Der Begriff beschreibt die rechtliche Herrschaft einer Person an einer Sache, welche die Rechtsordnung an einer Sache zulässt. Das bedeutet, dass du als Eigentümer*in nach Belieben mit deiner Sache verfahren darfst. Dabei müsstest du jedoch als Eigentümer*in die Grenzen des Gesetzes beachten.
Welche Formen hat Eigentum?
Im Privatrecht wird es zwischen drei verschiedenen Eigentumsformen unterschieden:
- Allgemeineigentum (Rechtsinhaber ist nur eine einzige natürliche oder juristische Person)
- Miteigentum
- Gesamthandeigentum (Gesamthandsgemeinschaft)
Kann Eigentum übertragen werden?
Ja, dein Eigentum kann unter Berücksichtigung der Vorschriften innerhalb des BGB übertragen werden. Es wird dabei zwischen Übertragung von beweglichen- und unbeweglichen Sachen wie Immobilien, Grundstücke etc. unterschieden.
Für eine wirksame Übertragung muss zwingend eine Voraussetzung erfüllt werden, die eine wirksame Einigung über die Übertragung zwischen den Vertragspartnern vorliegt.
Was ist der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz?
In beiden Fällen geht es um den Erwerb einer Sache. Am häufigsten wird diese in Form eines Kaufs, einer Verleihung und/oder Vermietung, einer Schenkung oder sogar eines Erbes durchgeführt. Es gibts jedoch bedeutende Unterschiede: Der/die Eigentümer*in wird ein/e rechtmäßige*r Besitzer*in einer Sache, wobei der/die Besitzer*in immer nur eine Person mit einem zeitlich begrenzten Zugriff auf das Eigentum eines anderen bleibt.
Das heißt also, dass der/die Eigentümer*in ein Gegenstand vermietet oder verleiht. Sein/Ihr Eigentum wird an eine Person weitergegeben und diese Person wird in den Zustand des Besitzens versetzt.
Du bist ein/e Besitzer*in demnach, wenn du grundsätzlich die tatsächliche Sachherrschaft besitzt. Ein/e Eigentümer*in bist du hingegen erst, wenn du die rechtliche Sachherrschaft besitzt.
Wie schütze ich mein Eigentum?
Der Gesetzgeber sichert dir als einem/einer Eigentümer*in Schutz des Eigentums und eine weitreichende Verfügungsgewalt über dein Eigentum. Du hast also innerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes das Recht, frei über dein Eigentum zu entscheiden. Zusätzlich dazu treten noch die komplexen Formen des Erwerbs von Eigentum hinzu. Die Sachlage wird hier mithilfe des Grundgesetzes geregelt, indem es zwischen Eigentümer*in und Besitzer*in unterscheidet.
Zeit und Nerven sparen: Lass Deine Steuer von Experten machen!
Jetzt Steuererklärung beauftragen!