Spenden

Stellst du dir auch oft die Frage, wie du Gutes tun kannst? Meistens ist der einfachste und auch effektivste Weg eine Spende. Doch was viele Steuerzahler*innen nicht wissen, ist, dass man auch mit einer guten Tat steuerlich profitieren kann. Es stellen sich oft viele Fragen, wie man Spenden absetzen kann und was man dabei beachten sollte. Hier haben wir für dich die wichtigsten Antworten auf deine Fragen.

 

Was sind Spenden?

Spenden sind freiwillige Sach- und Geldgaben die an gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Gemeinden, Stiftungen, Universitäten, Vereine, Parteien oder staatliche Museen geleistet werden, ohne Gegenleistungen zu erwarten. Du kannst aber auch an einen Vermögensstock einer Stiftung oder einer politischen Partei spenden. Diese Spenden kannst du steuerlich als Sonderausgaben in deine Steuererklärung aufnehmen.

  • Freiwilligkeit:

Eine Spende muss freiwillig geschehen. Das ist der Fall, wenn du aus freien Stücken eine Geld- oder Sachspende leistest. Die Freiwilligkeit ist sehr wichtig, denn die Wiedergutmachung, die vor Gericht angeordnet wurde, ist zum Beispiel keine für das Steuerrecht relevante Spende.

  • Ohne Gegenleistung:

Zudem darf die Spende keine Gegenleistung enthalten. Wenn du beispielsweise an einen Sportverein spendest, um von ihnen aufgenommen zu werden, wirkt sich dies nicht zu einem Steuervorteil für dich aus.

  • Freistellungsbescheid:

Außerdem ist es wichtig, dass die gemeinnützige Organisation einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt hat. Dieser darf nicht älter als 5 Jahre zurückliegen.

 

Spenden

 

Was kannst du absetzen?

Generell werden Spenden unter den Sonderausgaben in die Steuererklärung aufgenommen.

  • Der Freibetrag für Spenden liegt hier bei 36 EUR für Singles und 72 EUR bei Paaren. Natürlich brauchst du Belege, die du dem Finanzamt vorlegen kannst.
  • Die Obergrenze der Absetzbarkeit ist auf 20 Prozent der Einkünfte festgelegt. Das heißt, dass du nicht mehr als bis zu dieser Grenze absetzen darfst. Wenn du eine besonders hohe Spende abgegeben hast, sodass sie diese Grenze überschritten hat, kannst du einen Teil direkt absetzen und alles weiter für das nächste Jahr als Spendenvortrag.
  • Wenn du an eine Stiftung spendest, kannst du sogar bis zu 1.000.000 EUR steuerlich geltend machen. Bei Ehepaaren liegt diese Grenze bei 2.000.000 EUR. Diese Spenden kannst du je nachdem, entweder auf einmal oder bis zu 10 Jahre hinweg verteilen.
  • Bei Parteispenden sieht das anders aus. Bei einer Parteispende bis 1.650 EUR wird die Hälfte davon direkt von deiner Steuer abgezogen. Somit ist die Steuerlast nicht nur als Sonderausgabe gemindert worden. Bei höheren Parteispenden kommen die Sonderausgaben wieder ins Spiel. Insgesamt darfst du aber nur 3.300 EUR der Parteispenden absetzen.

 

Welche Nachweise musst du liefern können?

Spenden werden nur vom Finanzamt akzeptiert, wenn du auch Quittungen nachweisen kannst. Zuwendungsbestätigungen nach einem amtlichen Muster werden von vielen Organisationen verschickt. Du musst aber deine Quittungen nicht der Steuererklärung anhängen, sondern nur innerhalb eines Jahres vorlegen können, wenn das Finanzamt danach fragt. Deshalb empfiehlt es sich, die Quittungen aufzuheben.

  • Kleinspenden

Spenden bis 300 EUR zählen zu Kleinspenden, hier genügen die Überweisungs- und Bareinzahlungsbeleg als Nachweis. Einige Angaben, wie der Name und die Kontonummer des Empfängers müssen allerdings mit angegeben sein.

  • Vereinsbeiträge

Mitgliedsbeiträge werden als Spenden ausgeschlossen, da sie meistens mit einer Gegenleistung des Vereins zusammenhängen. So werden Spenden an Vereine mit Freizeitzweck vom Finanzamt nicht akzeptiert.

  • Sachspenden

Wenn du Kleider oder andere Sachgegenstände für wohltätige Zwecke spendest, kannst du diese steuerlich geltend machen. Der Wert muss allerdings erst mit dem Finanzamt abgestimmt werden. Je nachdem, ob die Gegenstände neu oder bereits gebraucht sind, können der Kaufpreis oder der Marktwert dafür ausschlaggebend sein.

  • Aufwandsspende

Du kannst deinen eigenen Aufwand nicht ohne Weiteres steuerlich geltend machen. Wenn du allerdings laut Vertrag einen Ersatzanspruch hast und auf diesen verzichtest, kannst du das steuerlich absetzen.

 

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