Steuervereinfachung für Photovoltaikanlagen: Staat fördert weniger Solarstrom

Photovoltaikanlagen
Photovoltaik, Photovoltaikanlagen, Solarstrom, Steuererklärung

Inhaltsverzeichnis

Lesedauer: 2 Minuten

Erzeugst du mit einem Blockheizkraftwerk oder einer Photovoltaikanlage dein eigenes Strom und speist diesen in das öffentliche Netz ein, so müsstest du deine Einkünfte in der Einkommenssteuererklärung eingeben und diese versteuern.

Oft erwarten dich aber vor allem in der Anfangszeit eher Verluste als Gewinne. Aus diesem Grund erwartet die Finanzbehörde eine Prognose, ob du mit der Anlage grundsätzlich Gewinne erzielen kannst. Es kommt nicht selten vor, dass das Finanzamt die Verluste nicht anerkennen will und unterstellt einem eine unbeachtliche Liebhaberei.

 

Liebhaberei bei der Stromerzeugung

Wann solltest du die eigene Stromerzeugung als Liebhaberbetrieb bei dem Finanzamt anmelden? Grundsätzlich lohnt es sich, sofern du sich den Aufwand sparen möchtest. Bist du an einer Verlustverrechnung nicht interessiert? Oder möchtest du deinen Gewinn nicht versteuern? Dann solltest du einen Antrag auf das Vorliegen eines Liebhabereibetriebs stellen. So wirst du keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung mehr abgeben müssen und deine Einkünfte aus dem Stromverkauf nicht mehr versteuern lassen.

Natürlich müsstest du zuvor einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Deine Anlage müsste nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen werden
  • Die Leistung darf nicht mehr als 10 Kilowatt betragen
  • Die Anlage müsste auf einem selbstbewohnten Ein- bzw. Zweifamilienhaus angebracht sein
  • Bei einem kleinen Blockheizkraftwerk darf die Leistung 2,5 Kilowatt nicht übersteigen

 

Hast du einer älteren Anlage sich die Verluste vom Finanzamt bereits anerkennen lassen, müsstest du vorsichtig sein. Sollten die Steuerbescheide aus den vergangenen Jahren nur vorläufig mit der Gewinnerzielungsabsicht anerkannt worden sein, können die alten Bescheide noch änderbar sein. Und das wiederum kann für dich teuer werden.

 

Lohnt sich eine Solaranlage noch?

Ja, das tut sie. Auch wenn der PV- oder Solardeckel abgeschafft wurden, kann eine Solaranlage immer noch von Vorteil sein. Du müsstest dich jedoch im Vorfeld mit der Thematik ganz genau auseinandersetzen.

Je größer deine Solaranlage ist, desto weniger Vergütung für das Einspeisen des Stroms erwartet dich. Langfristig kann aber eine Anlage mit Hinsicht aus den aktuellen Strompreis von rund 32 Cent pro Kilowattstunde und dem durchschnittlichen Verbrauch von 3.500 kWh jährlich bald rentieren. Auch ohne Solarstrom in das öffentliche Netz einzuspeisen, sparst du als Betreiber*in für jede selbst produzierte Kilowattstunde Geld.

 

 

Zeit und Nerven sparen: Lass Deine Steuer von Experten machen!

Jetzt Steuererklärung beauftragen!

 

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.