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Der Mutterschutz soll Frauen vor, während und auch nach der Entbindung ihres Kindes schützen.
Was ist der Mutterschutz?
Im Mutterschutzgesetz werden Bedingungen festgelegt, damit deine Arbeitsbedingungen in dieser Zeit geregelt sind. Du solltest als Schwangere so früh es geht deinem Arbeitgeber von deiner Schwangerschaft erzählen. Bist du schwanger, so sind Nachtschichten, gefährliche und körperlich anstrengende Arbeiten für dich tabu. Hinzu kommt, dass im Mutterschutz die Arbeitsplatzgestaltung und der Kündigungsschutz sowie Sonntag-, Nacht- und Mehrarbeit geregelt sind.
Welche Frauen werden geschützt?
Für alle beschäftigten Frauen, die schwanger sind oder stillen, gibt es den Mutterschutz. Dabei spielt die Art des Arbeitsverhältnisses keine Rolle. Du bekommst den Mutterschutz, wenn du…
- in Teilzeit arbeitest
- eine berufliche Ausbildung machst, die an einem Arbeitsvertrag gebunden ist
- Hausangestellt bist
- ein Praktikum absolvierst, das aber notwendig für deine Ausbildung ist
- geringfügig beschäftigt bist
- tätig im Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst bist
- als Frau mit Behinderung in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt bist
Als befristet Beschäftigte, wirst du vom Mutterschutzgesetz so lange geschützt, wie dein befristetes Beschäftigungsverhältnis ist.
Was ist die Mutterschutzfrist?
Eine Frau darf sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht vom Arbeitgeber beschäftigt werden. Ausnahmen sind bei Zwillingen, behinderten Kindern und bei Fehlgeburten, hier beträgt die Schutzfrist nach der Geburt zwölf Wochen.
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Wichtiges über das Elterngeld:
Gesetzlich steht jedem Elternteil pro Kind eine Elternzeit von drei Jahren zu. Eltern möchten so viel Zeit wie nur möglich mit ihrem Neugeborenen verbringen. Durch das Elterngeld erhalten Mütter und Väter eine finanzielle Unterstützung, da es das wegfallende Einkommen ersetzen soll. Eltern, die ihr Kind größtenteils nach der Geburt selbst betreuen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind, haben Anspruch darauf. Es kann untereinander aufgeteilt werden, wer wie lange zu Hause bleibt und ob du mit deinem Partner zusammen in Elternzeit gehst oder abwechselnd. Das Einkommen orientiert sich am durchschnittlichen Nettoeinkommen, das die Mutter oder der Vater im Jahr vor der Geburt des Kindes verdient hat. Den Antrag musst du innerhalb der ersten drei Lebensmonaten deines Kindes stellen, denn es wird dir nur für maximal drei Lebensmonaten rückwirkend gezahlt.
Elterngeld gibt es für:
- Arbeitnehmer
- Beamte
- Selbstständige
- erwerbslose Elternteile
- Studierende und Auszubildende
- Elternpaare
- getrennt und alleinerziehende Eltern.
Wie viel Mutterschaftsgeld erhältst du?
Faktoren für die Höhe des Mutterschaftsgeldes sind die Art deiner Beschäftigung und deine Krankenversicherung.
- Bist du bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert oder freiwillig gesetzlich versichert, erhältst du von deiner Krankenkasse maximal 13 EUR pro Kalendertag.
- Bist du privat versichert oder bei einer Familienversicherung, übernimmt die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes deine einmalige Zahlung von bis zu 210 EUR.
- Bei Selbstständigen die freiwillig gesetzlich versichert sind mit einem Anspruch auf Krankengeld, wird dir das bezahlt und kein Mutterschaftsgeld. In der Regel liegt dies bei 70 Prozent deines Bruttogehaltes.
Zusätzlich bekommst du einen Zuschuss vom Arbeitgeber, damit du auf dein eigentliches Gehalt kommst. Eine Ausnahme gibt es auch hier, denn bist du selbstständig, befindest dich in Elternzeit und wirst erneut schwanger oder bist familienversichert ohne Beschäftigung, so erhältst du leider keinen Zuschlag.