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Im Unternehmen ist es wichtig, dass Mitarbeiter auch mal die Möglichkeit bekommen, zusammen als Team etwas zu machen, was nicht mit der Arbeit zu tun hat. Da bietet es sich idealerweise an, eine Betriebsveranstaltung zu machen.
Was zählt alles als Betriebsveranstaltung?
Die Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen, die sich auf einer betrieblichen Ebene befinden mit einem gesellschaftlichen Charakter. Diese Veranstaltungen können beispielsweise sein:
- Weihnachtsfeier
- Betriebsausflüge
- Jubiläumsfeier
- Pensionärstreffen
Es ist unerheblich, ob diese Betriebsfeier vom Arbeitgeber, vom Personalrat oder vom Betriebsrat durchgeführt wird. Diese liegt auch nur vor, wenn der Kreis aller Teilnehmer sich größtenteils aus den Betriebsangehörigen und deren Begleitpersonen zusammensetzt. Auch kann es vorkommen, dass gegebenenfalls Arbeitnehmer oder auch Leiharbeitnehmer von anderen Unternehmen aus dem Konzernverbund mit anwesend sind. Ein Arbeitsessen oder eine Ehrung von einem einzelnen Arbeitnehmer, beispielsweise wenn dieser aus dem Unternehmen austritt, ist keine Betriebsveranstaltung.
Wie viele Betriebsveranstaltungen sind steuerfrei?
Pro Veranstaltung gibt es einen steuerlichen Freibetrag von 110 EUR. Dieser gilt für maximal zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr. Nimmst du als Arbeitnehmer an mehr als zwei Veranstaltungen pro Jahr teil, dann kann dein Arbeitgeber auswählen, für welche zwei Veranstaltungen der Freibetrag gelten soll. Alle weiteren Veranstaltungen sind steuerpflichtig. Es ist wichtig, immer aufzuschreiben, wer alles an der Betriebsveranstaltung teilgenommen hat, da nicht jeder immer teilnimmt. Das ist wichtig, denn sonst kann man nicht feststellen, wer alles die zahlenmäßige Obergrenze erreicht bzw. überschritten hat. Eine Alternative wäre, dass die Vorteile aus einer der drei Veranstaltungen im Jahr insgesamt der Besteuerung zu unterwerfen. Dies wäre eine teure, aber dafür praktikable Lösung.
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Wie viel darf eine Feier pro Mitarbeiter kosten?
Die benötigten Zuwendungen dürfen einen Betrag von 110 EUR pro Mitarbeiter je Betriebsveranstaltung nicht überschreiten. Sie gehören in diesem Fall zu den Einkünften aus der nichtselbstständigen Arbeit unter Voraussetzung, dass die Teilnahme an dieser Veranstaltung allen Angehörigen vom Betrieb oder von einem Betriebsteil offensteht. Folgende Zuwendungen können zu einer Betriebsveranstaltung zählen:
- Speisen, Getränke, Süßigkeiten und Tabak.
- Übernahme von Fahrt- und Übernachtungskosten.
- Zuwendungen an die Begleitperson des Arbeitnehmers.
- Musik, Eintrittskarten für sportliche und kulturelle Veranstaltungen.
- Geschenke, auch für die Arbeitnehmer, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen konnten, hier ist keine Barauszahlung möglich.
- Verschiedene Aufwendungen für den äußeren Rahmen, wie beispielsweise einen Eventmanager, für die Räume oder für die Beleuchtung.
Wer darf alles an einer Betriebsveranstaltung teilnehmen?
In Betracht kommen:
- Aktive Mitarbeiter aus dem Unternehmen,
- Ehemalige Mitarbeiter aus dem Unternehmen,
- Begleitpersonen von den Mitarbeitern,
- Praktikanten, Studenten, Auszubildende und Referendare,
- Leiharbeitnehmende,
- Arbeitnehmer aus anderen konzernangehörigen Unternehmen.