Zwischenmiete

Heutzutage ist Mobilität sehr wichtig. Spontane kurzfristige Auslandsmonate sind in manchen Branchen gang und gäbe. Natürlich kannst du dann nicht kurzfristig deine Wohnung kündigen, zumal du wieder dort wohnen möchtest. Die Variante, die viele dann wählen, ist eine Zwischenmiete und binnen kurzer Zeit bist du Vermieter*in. Natürlich musst du hier einiges beachten, wenn du eine Miete erhältst. Was du beachten musst, erklären wir dir hier.

 

Welche Einkünfte erzielst du bei einer Zwischenmiete?

Wenn du deine Wohnung temporär vermietest, erzielst du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Aus diesem Grund musst du auch die Richtlinien für diese Einkunftsart befolgen und deine Einkünfte versteuern.

 

Wann musst du Steuern bezahlen?

Durch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung solltest du eine Einkommensteuererklärung erstellen. Du musst beachten, dass es gewisse Freigrenzen gibt. Wenn du Einnahmen hast, die unterhalb dieser Freigrenze liegen, so musst du keine Steuern bezahlen. Liegen deine Mieteinnahmen unter 520 EUR, so musst du generell keine Steuern auf diese Einnahmen zahlen. Für deine Gesamteinkünfte gilt der Grundfreibetrag. So gilt, wenn deine Gesamteinnahmen den Grundfreibetrag nicht übersteigen, musst du keine Steuern zahlen.

 

Wie hoch fällt die Steuer aus?

Generell wird hierbei der Gewinn berechnet. So ziehst du von deinen Einnahmen deine Ausgaben ab und erhältst deinen steuerpflichtigen Gewinn. Deine eigene Mietleistung verringert somit schon den Gewinn deiner Zwischenmiete.

Wenn deine Einnahmen deinen Ausgaben entsprechen, so liegt keine Steuerpflicht vor. Bei einem möglichen Verlust verringert sich deine Steuerlast.

 

Was musst du bei einer Zwischenmiete beachten?

Bei einer Vermietung liegt eine Umsatzsteuerpflicht vor. Bei Einnahmen von unter 17.500 EUR im Vorjahr zählst du unter Kleinunternehmer*innen und bist somit von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

Du solltest auch beachten, dass du deinem/deiner Vermieter*in, also dem/der Eigentümer*in des Mietobjekts, mitteilst, dass du deine Wohnung zur Zwischenmiete an Dritte weitergibst. Der/Die Eigentümer*in muss dieser Zwischenmiete zustimmen. Im schlimmsten Fall kann dich der/die Eigentümer*in fristlos kündigen. Anspruch auf mögliche Gewinne hat der/die Eigentümer*in nicht. Du musst aber ununterbrochen erreichbar sein.

 

Was sind deine Mieteinnahmen?

Irrelevant ist, woher du deine Mieteinnahmen erzielst. Grundsätzlich zählen auch die Nebenkosten, die der/die Mieter*in entrichtet, zu den Mieteinnahmen. Du kannst aus den folgenden Objekten Mieteinnahmen aus der Zwischenmiete erhalten:

  • Vermietung einer Eigentumswohnung
  • Vermietung eines Hauses
  • Vermietung einer Wohnung im Haus
  • Vermietung eines Grundstückes
  • Vermietung eines Zimmers in deiner eigenen Wohnung
  • Vermietung einer Ferienwohnung

 

Zwischenmiete

 

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