Zuflussprinzip

Jedes Mal, wenn du dich mit deiner Steuererklärung auseinandergesetzt hast, fallen gewisse Fachbegriffe, die schwer zu verstehen sind. Einige Begrifflichkeiten sind nur für Betroffene wichtig. Andere sind so allgegenwärtig, dass man sie verstehen sollte. Oft ist von Zuflussprinzip und Abflussprinzip die Rede. Da hast du dich bestimmt schon gefragt, was das eigentlich bedeutet. Keine Sorge, wir erklären es dir.

 

Was ist das Zuflussprinzip?

Das Zuflussprinzip ist ein Grundsatz im Einkommensteuerrecht für Überschusseinkünfte. Es beschreibt die steuerliche Zuordnung der Einnahmen auf das Jahr in dem sie zugeflossen sind. Das heißt, wenn du Einnahmen erzielst und du sie bekommen hast, werden diese im gleichen Jahr in deine Steuererklärung aufgenommen. Wenn eine Einnahme im Dezember 2020 beispielsweise fällig war, du sie aber erst im Februar 2021 erhalten hast, werden diese für das Jahr 2021 versteuert.

 

Was ist der Unterschied zwischen Abfluss und Zuflussprinzip?

Sowohl das Abfluss- als auch Zuflussprinzip regeln die steuerliche Zuordnung auf eine Periode. Im Falle des Abflussprinzips werden allerdings die Ausgaben und nicht die Einnahmen dem Kalenderjahr, in dem sie geleistet wurden, zugeordnet. Bei beiden Prinzipien werden die Einnahmen beziehungsweise die Ausgaben in dem Jahr, in dem diese erhalten oder geleistet wurden, versteuert.

 

Wie sieht es mit dem Arbeitslosengeld 1 aus?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Arbeitslosengeld 1 und 2. Auch beim Zuflussprinzip gibt es einen Unterschied zwischen den beiden Arbeitslosengeldern. Beim Arbeitslosengeld 1, oder auch ALG 1 genannt, findet das Zuflussprinzip keine Anwendung. Das heißt, wenn du noch Gehaltszahlungen von vorherigen Monaten bekommst, werden diese nicht berücksichtigt. Demnach kannst du auch kein ALG 1 erhalten, wenn du eine neue Arbeitsstelle anfängst. Das ist unabhängig davon, wann dir dein erstes Gehalt zur Verfügung gestellt wird.

 

Wie sieht es mit dem Arbeitslosengeld 2 aus?

Anders als beim ALG 1 findet beim ALG 2 das Zuflussprinzip Anwendung. Hier sollst du vor Einnahmeverlusten geschützt werden. Das heißt, dass du, wenn du eine neue Arbeitsstelle hast, noch so lange ALG 2 bekommst, bis du deine erste Lohnzahlung erhältst. Andererseits wenn du deine Arbeitsstelle verlierst, werden alle Nachzahlungen als Einkünfte gerechnet.

 

Wie sieht es mit Abfindungen aus?

Abfindungen sind Ausgleichzahlungen für den Arbeitsplatzverlust. Da die Höhe der Abfindungen gesetzlich nicht geregelt ist, sondern verhandelt wird, ist eine solche Einmalzahlung meist sehr hoch. Dann stellt sich die Frage, wie man eine überproportionale Steuerlast vermeiden kann. Bei Abfindungen gilt auch in jedem Fall das Zuflussprinzip. Du kannst allerdings mit deiner*m Arbeitgeber*in vereinbaren, dass die Abfindung dir erst in einem für dich steuerlich günstigerem Jahr zufließen soll. Auch eine Fünftelregelung, in dem die komplette Abfindung steuerlich auf die nächsten fünf Jahr verteilt wird, ist möglich.

 

Gibt es auch Ausnahmen?

Auch beim Zuflussprinzip gibt es Ausnahmen. Es gibt unterschiedliche Tage, an denen du deinen Lohn erhalten kannst. Regelmäßig bekommst du deinen Lohn zum Anfang oder zum Ende des Monats. Hier stellt sich dann oft die Frage, was im Dezember ist, wenn du deinen Lohn für diesen Monat erst Anfang des Folgejahres bekommst. Ganz einfach, hier gibt es bei regelmäßigen Einnahmen einen Spielraum von zehn Tagen. Wenn dein Gehalt für den Dezember 2020 erst am 5. Januar 2021 bei dir ankommt, ist diese Einnahme für das Jahr 2020 zu versteuern.

 

Zuflussprinzip

 

Zuflussprinzip – Beispiel

Des Öfteren werden Arbeitnehmer*innen für außerordentliche Leistungen belohnt. Hierfür werden meistens Jahresprämien angesetzt, die diese Leistungen am Ende des Jahres anerkennen sollen. Nehmen wir an, dass dein*e Arbeitgeber*in dir für das Jahr 2020 eine solche Prämie zahlen will. Diese Zahlung kommt aber erst im Februar 2021 bei dir an.  Den Anspruch auf dieses Einkommen hättest du noch im Dezember. Nach dem Zuflussprinzip musst du aber diese Prämie im Jahr 2021 versteuern, da sie dir erst dann zugeflossen ist.

 

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