Yoga-Lehrer Steuertipps

Einige Beruf haben spezielle Besteuerungen. Es hängt meistens davon ab, ob du angestellt oder sogar selbständig tätig bist. Manchmal ist auch diese Unterscheidung schwer. Vor allem bei Berufen wie Yoga-Lehrer*innen. Da sollte der Fokus auf dem Unterricht liegen, doch das ist nicht immer leicht, wenn man noch Büroaufgaben zu erledigen hat. Wir erklären dir hier, was du als Yoga-Lehrer*in beachten musst.

 

Auf was musst du achten?

Du kannst dich entspannen, in der Regel musst du kein Gewerbe anmelden. Yoga-Unterricht zählt typischerweise zu einer unterrichtenden Tätigkeit. Damit wird der Yoga- Unterricht als freiberuflich definiert.

Da du als Selbständige*r betrachtet wirst, musst du sowohl den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen als auch dich bei Finanzamt melden.

 

Kannst du auch die Kleinunternehmerregel anwenden?

Auch hier gelten die Grenzen der Kleinunternehmer. Sollten deine Umsätze im Jahr nicht höher als 17.500 EUR sein, so kannst du die Regelungen der Kleinunternehmer nutzen. Für dich bedeutet das, dass du keine Umsatzsteuer abführen kannst. Damit ist dir untersagt Vorsteuern geltend zu machen. Das musst du dann auch explizit auf deinen Rechnungen erwähnen. Du selbst kannst jedoch entscheiden, ob für dich die Kleinunternehmerregel sinnvoll ist.

 

Was ist eine Scheinselbständigkeit?

Es kann vorkommen, dass du als Arbeitnehmer*in eingestuft wirst, wenn du nur in einem Studio unterrichtest. Das nennt man dann auch Scheinselbständigkeit. Entscheidend ist hierbei, inwieweit du weisungsgebunden bist. Um eine Scheinselbständigkeit zu vermeiden, solltest du eigenständig sämtliche deiner Arbeitsinhalte bestimmen können, deinen Tätigkeiten frei nachkommen und nicht weisungsgebunden sein.

 

Wann musst du Rentenversicherungsbeiträge zahlen?

Durch deine unterrichtende Tätigkeit musst du Rentenversicherungsbeiträge bezahlen. Sollten deine freiberuflichen Tätigkeiten allerdings nur geringfügig sein, so kannst du auch davon befreit werden.

 

Wann hast du keine steuerlichen Ausgaben?

Die Frage, die du dir bestimmt stellst, ist, ob es auch bestimmte Einnahme gibt, die du ohne steuerliche Ausgaben behalten kannst. Solltest du bestimmte Auftraggeber*innen haben, für die du unterrichtest, kannst du bis 2.100 EUR der Einnahmen einbehalten. Diese Auftraggeber*innen können beispielsweise Körperschaften des öffentlichen Rechts sein. Natürlich kannst du dann auch keine Ausgaben geltend machen.

Wie bei anderen Pauschalen lohnt es sich auch bei der Übungsleiterpauschale zunächst zu berechnen, ob sich die Pauschale lohnt oder ob du deine tatsächlichen Ausgaben angeben solltest.

 

Wie kannst du den Gewinn ermitteln?

Da du nicht buchführungspflichtig bist, reicht eine Einnahme-Überschuss-Rechnung zur Gewinnermittlung aus. Der steuerpflichtige Gewinn ermittelt sich durch die Subtraktion deiner Ausgaben und deiner Einnahmen.

 

Was kannst du geltend machen?

Wir raten dir, sämtliche Belege aufzubewahren. Diese Kosten kannst du geltend machen:

  • Kosten für die Yoga-Ausrüstung
  • Kosten für die Weiterbildung
  • Kosten für Webseite, Poster etc.
  • Kosten für die Anreise zum Yoga-Unterricht
  • Kosten für spezielle Versicherungen
  • Telekommunikationskosten
  • Kosten für Geschäftsessen

 

 

Yoga Lehrer

 

Was solltest du als Yoga-Studio-Inhaber*in beachten?

Eine wichtige Entscheidung für dich ist, wie du deine Yoga-Lehrer*innen anstellst. Ist eine freiberufliche Geschäftsbeziehung sinnvoller als eine Festanstellung? Hier solltest du abwägen, was sinnvoller für dich ist.

Wenn du deine Yoga-Lehrer-innen festanstellst, hast du eine Weisungsbefugnis. Allerdings solltest du beachten, dass du für deine Festangestellten auch Sozialversicherungsabgaben übernehmen musst.

Solltest du dich aber für eine freiberufliche Geschäftsbeziehung entscheiden, so sparst du dir Kosten. Nachteilig ist allerdings, dass deine Yoga-Lehrer*innen auch nicht weisungsgebunden sind. Für dich würde das eine geringere Planbarkeit bedeutet.

Prinzipiell musst du entscheiden, was für dich und dein Yoga-Studio sinnvoll ist.

 

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