Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine staatliche Subvention, die in Deutschland im Jahr 1952 eingeführt wurde. Die Wohnbauprämie ist eine Form der staatlichen Förderung neuer Eigentumsprojekte, da der Wohnraum von Jahr zu Jahr immer knapper wird. Der Staat fördert also den Aufbau von Eigenkapital.

Besitzt du einen Bausparvertrag bei einer Bausparkasse oder schließt du einen neuen ab, so erhältst du vom Fiskus einen 10-prozentigen Zuschuss auf dein Erspartes.

 

Wer hat Anspruch?

Als Arbeitnehmer*in, Angestellte, Beamte*in oder Selbständige*r, sofern du uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig, älter als 16 Jahre bist und dein Einkommen unter der Einkommensgrenze liegt, bist du berechtigt, einen Bausparvertrag abzuschließen und hast dann anschließend Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Pro Jahr musst du aber mindestens 50 EUR aus Eigenmitteln ansparen.

 

Prämienbegünstigte Aufwendungen

Prämienbegünstigte Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus sind

  • Aufwendungen für deinen ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften
  • Beiträge an Bausparkassen mit der Ausnahme von zulagenbegünstigten vermögenswirksamen Leistungen
  • Beiträge nach der Art von Sparverträgen, die mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen mit dem Zweck einer Kapitalansammlung abgeschlossen werden
  • Beiträge zu Sparverträgen, sofern die eingezahlten Sparbeiträge und die Prämien zum Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums verwendet wird

 

Wohungsbaurpämie

 

Einkommensgrenzen

Dein zu versteuerndes Einkommen darf im Jahr nicht höher als 35.000 EUR sein. Für ein Ehepaar ist die Grenze dementsprechend bei 70.000 EUR. Verdienst du mehr, so hast du keinen Anspruch auf die Förderung.

Beachte, dass das zu versteuernde Einkommen nicht mit deinem Bruttoeinkommen gleichzustellen ist. Dein zu versteuerndes Einkommen ergibt sich, indem du von deinen Einnahmen bei der Steuerabrechnung noch Werbungskosten bzw. Betriebs- und Sonderausgaben, Kinder- und sonstige Freibeträge abziehst. Zusätzlich spielt auch dein Beschäftigungsverhältnis eine Rolle. Es kommt darauf an, ob du die Rentenversicherung einzahlst oder später eine Pension erhältst.

 

Es ist möglich, die Prämie zu bekommen, wenn dein Einkommen zwar deutlich höher ist, du aber zum Beispiel viele Kinder hast.

 

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie? Muss sie versteuert werden?

Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 Prozent der im Sparjahr geleisteten Aufwendungen. Es werden pro Kalenderjahr die Aufwendungen von bis zu 700 EUR bzw. 1.400 EUR für Ehepaare begünstigt. Du müsstest für jedes Sparjahr einen Antrag bei der Bausparkasse einreichen. Die Bausparkasse weist die Prämie demnach an das Finanzamt an.

Die Wohnungsbauprämie gehört nicht zu den Einkünften in Sinne des Einkommensteuergesetzes und muss demnach nicht in die Steuererklärung eingetragen werden. Die Wohnungsbauprämie ist also steuerfrei.

 

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