Während du studierst, ist das Geld meistens recht knapp. Du bekommst zwar BAföG, wenn deine Eltern dich nicht finanzieren können, du musst allerdings trotzdem sehr auf deine Ausgaben achten. Wenn du dir dann hier und da einen schönen Abend machen möchtest, kann es schnell zu teuer werden. Als Student kannst du dir allerdings auch eine Arbeit suchen, die du nebenbei ausüben kannst. Dazu kommt auch, dass du als Werkstudent praktische Erfahrungen sammeln kannst. Wir erklären dir hier, was du als Werkstudent beachten musst.
Was ist eigentlich ein Werkstudent?
Über 60 Prozent der Studenten arbeiten neben dem Studium circa 10 Stunden die Woche. Als Werkstudent arbeitest du neben deinem Studium für eine bestimmte Stundenanzahl in der Woche. Um als Werkstudent arbeiten zu dürfen, musst du allerdings an einer Hochschule immatrikuliert sein. Zudem kannst du maximale 20 Stunden in der Woche während der Vorlesungszeit arbeiten. In den Semesterferien sieht das anders aus.
Welche Bedingungen musst du erfüllen, um als Werkstudent arbeiten zu dürfen?
Zunächst darfst du dich noch nicht über dein 25. Fachsemester befinden. Des weiteren ist es wichtig, dass du an einer Hochschule eingeschrieben bist und deinen Abschluss noch nicht hast. Zudem darfst du dich nicht im Urlaubssemester befinden.
Wozu dient die Tätigkeit als Werkstudent?
Verdienst du weniger als 450 EUR im Monat, so kannst du weiterhin familienversichert sein. Wenn du darüber verdienst, musst du dich um die Krankenkasse selbst kümmern. Als Werkstudent während des Studiums bist du versicherungsfrei, was die Pflege-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung angeht. Verdienst du im Monat mehr als 450 EUR als Werkstudent, wird die Lohnsteuer und Beiträge zur Rentenversicherung fällig.
Wann musst du als Werkstudent Steuern bezahlen?
Vor dem Gesetz bist du als Werkstudent ein normaler Arbeitnehmer. Aus diesem Grund bist du auch steuerpflichtig. Genauso wie bei anderen Arbeitnehmern hängt der Steuerfreibetrag von deiner Lohnsteuerklasse ab. Bist du in der Steuerklasse 1, so liegt der Grundfreibetrag bei 9.984 EUR. Zudem werden noch der Arbeitnehmerpauschbetrag und andere Freibeträge angewendet.
Folglich sind deine Einnahmen steuerfrei, wenn du im Monat nicht mehr als 935 EUR erhältst. Jeden Euro, den du mehr verdienst, musst du auch versteuern.
Musst du Lohnsteuer bezahlen?
Die Lohnsteuer wird auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fällig. Hierbei handelt es sich um eine Vorauszahlung, die vom Arbeitgeber vom Arbeitslohn einbehalten und dann an das Finanzamt abgeführt wird. Hast du zu viel gezahlt, kannst du dir die Lohnsteuer durch eine Einkommensteuererklärung zurückholen.
Wie berechnet sich die Jahresgehaltsgrenze?
Folgende Beträge sind für die Jahresgehaltsgrenze notwendig:
- Grundfreibetrag
- Arbeitnehmerpauschbetrag
- Sonderpauschbetrag
Werden diese drei Beträge zusammenaddiert, erhältst du eine Jahresgehaltsgrenze von 11.220 EUR (Stand 2022).
Lohnst sich eine Einkommensteuererklärung bei Werkstudenten?
Als Werkstudent bist du nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Wir empfehlen dir allerdings, dass du eine abgibst, da es sich für dich lohnen kann. Liegt dein Gehalt unterhalb der relevanten Jahresgehaltsgrenze und du hast im vergangenen Jahr Lohnsteuer abgeführt, so lohnt es sich vor allem. Sollte das der Fall sein, so erhältst du in der Regel die abgeführten Steuern zurück.
Doch auch wenn das nicht auf dich zutrifft, lohnt sich eine Steuererklärung. Als Student kannst du einen steuerlichen Verlust geltend machen, der für dich vermerkt wird.
Durch steuermachen kannst du schnell und einfach deine Steuererklärung machen lassen! Dein individueller und persönlicher Berater hilft dir dabei!