Welteinkommensprinzip

Wenn du das Welteinkommensprinzip anwendest, musst du dein komplettes Einkommen unabhängig davon, wo du dieses erzielt hast, versteuern. Sobald du unbeschränkt steuerpflichtig bist, wird das Welteinkommensprinzip angewendet. Du fragst dich jetzt bestimmt, wie dieses Prinzip funktioniert. Keine Sorge, wir erklären es dir ganz einfach hier.

 

Was ist das Welteinkommensprinzip im Steuerrecht?

Wie der Begriff „Welteinkommensprinzip“ schon vermuten lässt, handelt es sich hierbei um ein Prinzip, in dem das Gesamteinkommen, also Welteinkommen, versteuert wird. Das heißt, dass es irrelevant ist, wo du dein Einkommen erzielt hast. Das Welteinkommensprinzip besagt, dass jeder Steuerpflichtige, welcher in einem Land den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, dort auch das komplette Einkommen versteuern muss. Wichtig ist, dass du unbeschränkt steuerpflichtig sein musst.

 

Wofür gibt es das Welteinkommensprinzip?

Du hast dir bestimmt schon mal die Frage gestellt, wie du Steuern sparen kannst. Jedes Land hat unterschiedliche Steuerrechte und dementsprechend auch unterschiedliche Steuersätze. Dadurch kam es dazu, dass sich einige Steuerpflichte dazu entschlossen haben, ihre Einkünfte in ein steuergünstiges Land zu verschieben um Steuern zu sparen. Um dies zu vermeiden wurde das Welteinkommensprinzip eingeführt.

 

Wann wird das Welteinkommensprinzip verwendet?

Dieses Prinzip gilt nur für unbeschränkt Steuerpflichtige. Das heißt, wenn du deinen gewöhnlichen Aufenthalt oder deinen Wohnsitz im Inland hast. Wenn du den Großteil des Jahres, also mehr als 6 Monate im Inland verbringst, bist du unbeschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, dein Gesamteinkommen wird nach dem Welteinkommensprinzip im Inland versteuert.

 

Gibt es auch Ausnahmen?

Es gibt die Möglichkeit die Freistellungsmethode anzuwenden. Hier soll vermieden werden, dass du Einkommen doppelt versteuern musst. In Ausnahmefällen, wird deswegen ein Großteil deiner Einkünfte aus dem Ausland im Inland steuerfrei. Diese Ausnahme wird aber nur gewährt, wenn nicht von einer Kapitalflucht auszugehen ist. Auch in diesem Fall der Freistellungsmethode bleibt das Welteinkommensprinzip anzuwenden. Es wird dir aufgrund des Progressionsvorbehalts der Steuersatz angesetzt, den du auf das komplette Welteinkommen gehabt hättest.

 

Welteinkommensprinzip vs. Territorialitätsprinzip

Grundsätzlich unterscheidet man im Steuerrecht zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. So weit so gut. Wenn du dich also dann fragst, welches Prinzip wann angewendet wird und was das bedeutet, fallen meistens zwei Wörter. Welteinkommensprinzip und Territorialitätsprinzip. Aber was ist der Unterschied? Während das Welteinkommensprinzip bei unbeschränkt Steuerpflichtigen angewendet wird, findet das Territorialitätsprinzip bei beschränkt Steuerpflichtigen Anwendung. Hier ist zu beachten, dass das Territorialitätsprinzip besagt, dass du nur das was du im Inland erzielt hast, auch im Inland versteuerst.

 

Welteinkommensprinzip

 

Welteinkommensprinzip – Beispiel

Nehmen wir an du beziehst Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb in der Bundesrepublik Deutschland. Dein Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt ist in Nürnberg. Ein Kollege bezieht ebenfalls Einkünfte aus diesem Gewerbebetrieb. Der Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt deines Kollegen ist allerdings in Rom. Während du unbeschränkt steuerpflichtig bist, ist dein Kollege beschränkt steuerpflichtig. Somit wird dein Einkommen nach dem Welteinkommensprinzip versteuert und das Einkommen deines Kollegen nach dem Territorialitätsprinzip.

 

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