Vorsteuerabzug

An jedem Tag zahlst du als Endkunde Steuern, ohne es tatsächlich bewusst wahrzunehmen. Das sind indirekte Steuern. Du zahlst zwar die Steuern, aber andere führen diese an das Finanzamt ab. Hast du dir dann schon mal Gedanken darüber gemacht, wie diese Mehrwertsteuer dann tatsächlich an das Finanzamt gelangt? Hierfür wird der Vorsteuerabzug verwendet. Was das ist, erklären wir dir hier.

 

Was ist der Vorsteuerabzug?

Du als Unternehmer beziehst meistens Güter und Dienstleistungen. Hier fallen oftmals hohe Anschaffungskosten an und zudem durch den Kauf auch noch die Umsatzsteuer. Du kannst dir dann allerdings durch den Vorsteuerabzug deine Steuern zurückholen.

Wie bei einer Kette stellen Unternehmen wiederum anderen Unternehmen die Mehrwertsteuer in Rechnung. So muss am Ende die Steuer vom Endverbraucher gezahlt werden. Du kannst dir also die Vorsteuer erstatten lassen. Zum Vorsteuerabzug musst du allerdings auch berechtigt sein.

 

Wann bist du zum Vorsteuerabzug berechtigt?

Prinzipiell kannst du die Vorsteuer geltend machen, wenn du selbst bei deinem Verkauf von Gütern und Dienstleistungen Umsatzsteuer erhebst. Ein Vorsteuerabzug ist dann nicht möglich, wenn:

  • Der Gegenstand für den privaten Gebrauch genutzt wird, also nicht für den Betrieb
  • Eine fehlerhafte Rechnung erstellt wurde
  • Keine Umsatzsteuer in der Rechnung ausgewiesen wurden (Dies ist auch bei Kleinunternehmer*innen der Fall)
  • Umsätze erwirtschaftet werden, die umsatzsteuerfrei sind

 

Wie sieht es bei Gründern und Kleinunternehmern aus?

Die Profitabilität des Vorsteuerabzugs hängt generell von der Entwicklungsphase deiner Firma ab.

  • Bei Gründungen: Du kannst in der Gründungphase auch den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen. Dieser wird für die Kosten im Rahmen von künftigen Betätigungen
  • Bei Kleinunternehmern: Als Kleinunternehmer bist du in der Regel von der Umsatzsteuerpflicht Dennoch kannst du nach der Gründung angeben, ob du entsprechend der Regelung im Umsatzsteuergesetz als Kleinunternehmer gelten möchtest.

 

Was musst du beim Vorsteuerabzug beachten?

Als Unternehmer darfst du nur diejenigen Vorsteuern abziehen, wenn eine ausgewiesene Umsatzsteuer in deiner Leistung oder Rechnung enthalten ist.

Der Empfänger der Steuern muss diese direkt ans Finanzamt abtreten, auch bei Rechnungen ohne Mehrwertsteuer. Demzufolge darf ein Vorsteuerabzug in gleicher Höhe beantragt werden.

 

Vorsteuerabzug

 

Zeit und Nerven sparen: Lass deine Steuererklärung machen

Du möchtest Steuern sparen? Wir helfen dir dabei!