Versorgungsbezüge

Wenn du Jahre lang gearbeitet hast und dich zur Ruhe setzt, erhältst du gewisse Bezüge. Du bekommst zum Beispiel eine Rente und Pension. Diese Bezüge nennt man auch Versorgungsbezüge. Da kommt bei dir wahrscheinlich die Frage auf, was das ist und wie du es versteuern musst.

 

Was sind Versorgungsbezüge?

Versorgungsbezüge sind Bezüge, die dir gewährt werden, weil du ein früheres Dienstverhältnis hattest. Wenn du früher als Angestellte*r oder Beamt*in gearbeitet hast und du in ein Alter gekommen bist, indem die Ausführung dieser Arbeit nicht mehr oder kaum noch möglich ist, erhältst du diese Einnahmen.

Diese Bezüge sind allerdings auch möglich, wenn ein*e Angehörige*r wie dein*e Ehepartner*in verstorben ist oder deine Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist.

 

Was gehört zu den Versorgungsbezügen?

Versorgungsbezüge sind rentenähnliche Einkünfte.

 

Wie musst du Versorgungsbezüge versteuern?

Da Versorgungsbezüge zu den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit gehören, unterliegen diese auch dem Lohnsteuerabzugsverfahren. Sie werden in deiner Steuererklärung unter Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit erfasst. Das bedeutet, dass deine Einkünfte genau wie deine Dienstbezüge versteuert werden. Die Versorgungsbezüge sind demnach lohnsteuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig. Das heißt, dass die Höhe deiner zu zahlenden Lohnsteuer anhand deines Steuersatzes berechnet wird.

Anders als bei den Dienstbezügen wird dir ein Versorgungsfreibetrag gewährt.

 

Was ist der Versorgungsfreibetrag?

Da Versorgungsbezüge steuerpflichtig sind, wurde der Versorgungsfreibetrag eingeführt, damit ein Teil dieser Bezüge steuerfrei bleibt.

Der Versorgungsfreibetrag wird anhand der Höhe deiner Versorgungsbezüge und des Jahres, in dem du Versorgungsbezüge erstmalig erhalten hast, berechnet. Hierfür wurde im § 19 des Einkommensteuergesetzes eine Tabelle erstellt. Da der Versorgungsfreibetrag allerdings prozentual auf die Versorgungsbeträge gerechnet wird, gibt es für den Freibetrag einen Höchstbetrag und einen Zuschlag. Sobald der Versorgungsfreibetrag ausgerechnet wurde, gilt dieser für die gesamte Laufzeit deiner Bezüge.

Für den Versorgungsfreibetrag für Betriebsrenten musst du allerdings dein 63. Lebensjahr beendet haben, um diesen zu erhalten. Erhältst du diese Bezüge allerdings schon vorher, wird dir der Arbeitnehmer- Pauschbetrag gewährt. Dieser liegt derzeit bei 1.000 EUR.

 

Versorgungsbezüge

 

Welche Bezüge fallen nicht unter den Versorgungsbezügen?

Sofern du Bezüge erhältst, die eine Verbindung zu deinem Erwerbsleben haben, zählen diese zu den Versorgungsbezügen. Darunter auch die betriebliche Altersvorsorge. Was allerdings nicht zu den Versorgungsbezügen gehört, sind selbst abgeschlossene Zusatzversicherungen. Hierzu zählen:

  • Private Lebenszusatzversicherungen
  • Private Rentenzusatzversicherungen
  • Private Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen

Außerdem sind Bezüge erst dann Versorgungsbezüge, wenn du sie nach Vollenden deines 63. Lebensjahr erhältst. Wenn du schwerbehindert bist und dein 60. Lebensjahr vollendet hast, sind die Bezüge ebenfalls Versorgungsbezüge.

 

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