Umzugskostenpauschale

Im Leben ziehst du mit Sicherheit ein paar Mal um. Heutzutage ist es in vielen Berufsfeldern ganz üblich, umziehen zu müssen, da die Mobilität der Mitarbeiter*innen sehr gefragt ist. Die Kosten, die dir durch einen solchen Umzug entstehen, können sehr belastend sein. Keine Panik, du kannst diese Kosten durch eine Umzugskostenpauschale steuerlich geltend machen. Wie das geht, erfährst du hier.

 

Wie kannst du deinen Umzug absetzen?

Du hast mehrere Möglichkeiten, wie du deinen Umzug absetzt. Die Gründe des Umzugs entscheiden, in welchen Posten du deine Umzugskosten einordnen kannst.

  • Sonderausgaben
  • Werbungskosten
  • Außergewöhnliche Belastungen
  • Betriebsausgaben
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen

 

Kannst du deinen Umzug als Werbungskosten absetzen?

Du kannst dann deinen Umzug als Werbungskosten absetzen, wenn dieser berufsbedingt war. Das bedeutet, wenn du für deinen Beruf umziehen musstest, kannst du diese Kosten in deine Steuererklärung aufnehmen und Steuern sparen. Deine Ausgaben für den Umzug werden dann getrennt betrachtet. Sie setzen sich zusammen aus sonstigen Kosten und allgemeinen Kosten. Trotzdem muss der Umzug noch weitere Bedingungen erfüllen. Mindestens eine dieser Voraussetzungen müssen gegeben sein.

  • Versetzung
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Der Antritt deines ersten Jobs
  • Kürzere Arbeitswege (mindestens eine halbe Stunde schneller am Tag)
  • Auslandsrückkehr
  • Einzug in eine Zweitwohnung oder Dienstwohnung
  • Auszug aus einer Zweitwohnung oder Dienstwohnung

Du solltest auch nachweisen können, dass du aus berufsbedingten Gründen umgezogen bist. Hierfür genügt dein Arbeitsvertrag oder gegebenenfalls eine Bestätigung deines/r Arbeitgeber*in.

Wenn du als Student*in oder Azubi aufgrund der Ausbildung oder des Studiums umziehst, kannst du deine Kosten als Sonderausgaben absetzen.

 

Wie kannst du deine allgemeinen Kosten absetzen?

Du kannst die sogenannten allgemeinen Kosten in der Regel in voller Höhe geltend machen. Hierfür benötigst du allerdings Nachweise. Quittungen und Rechnungen eignen sich als Belege. Allgemeine Kosten sind beispielsweise:

  • Reisekosten
  • Übernachtungskosten
  • Transportkosten für den Hausrat (z.B. Verpackungskosten und Umzugsfirmen)
  • Doppelte Miete in der Zeit des Umzugs
  • Nachhilfe für Kinder, falls die Kinder für den neuen Wohnort Unterrichtsstoff nachholen müssen
  • Besichtigungskosten
  • Maklerkosten

Wie immer kannst du nur diejenigen Kosten absetzen, die du selbst getragen hast. So kannst du keine Kosten geltend machen, die dein*e Arbeitgeber*in für dich übernommen haben.

 

Wie kannst du deine sonstigen Kosten absetzen?

Für diese Kosten gibt es die Umzugskostenpauschale. Das heißt für dich, dass du hierfür keine Zahlungsbelege benötigst. Folgende Kosten werden durch die Umzugskostenpauschale abgesetzt:

  • Ummeldegebühren
  • Abbau von Möbeln
  • Aufbau von Möbeln
  • Anzeigen bei der Wohnungssuche
  • Verpflegungskosten sowie Trinkgelder für Umzugshelfer
  • Anschluss der elektrischen Geräte durch Fachleute
  • Telefon- und Internetanschlussinstallationen
  • Schönheitsreparaturen der alten Wohnung, wenn diese im Mietvertrag festgelegt wurden
  • Änderungen und Anbringung der Gardinen, Vorhänge, Rollos und den Halterungen

 

Was ist die Umzugskostenpauschale?

Für die Umzugskostenpauschale ist dein Familienstand irrelevant. Für dich als Umziehende*r steht dir eine Umzugskostenpauschale von 860 EUR zur Verfügung. Für Ehe- oder Lebenspartner beträgt die Pauschale 573 EUR. Pro Kind oder Angehörige*r im Haushalt werden zusätzlich 573 EUR festgelegt.

Solltest du ein zweites Mal innerhalb von 5 Jahren berufsbedingt umziehen, so kannst du von einem Zuschlag von 50 Prozent profitieren. Diese Pauschbeträge sind vor allem dann sinnvoll, wenn du keine Belege aufbewahrst oder wenn deine Kosten nicht über dem Pauschbetrag liegen. Es lohnt sich für dich, wenn du deine Quittungen aufbewahrst, denn dann kannst du auch deine tatsächlichen Kosten absetzen. Beachte aber, dass sich das dann lohnt, wenn du höhere Kosten hattest.

 

Welche Umzugskosten kannst du nicht absetzen?

  • Renovierungskosten und Ausstattung der neuen Wohnung
  • Aufwendungen und Verluste beim Verkauf des Eigenheims
  • Kosten für die Einlagerung von Möbeln
  • Maklerkosten für den Kauf des Eigenheims

 

Wo kannst du deine Umzugskosten in deine Steuererklärung aufnehmen?

Bei einem berufsbedingten Umzug kannst du deine Kosten unter „Weitere Werbungskosten“ in der Anlage N eintragen. Hier kannst du sowohl deine Einzelbeträge als auch die Summe deiner allgemeinen Ausgaben angeben. Zuzüglich die Umzugskostenpauschale.

 

Wie kannst du sonst deinen Umzug absetzen?

Bei einem privaten Umzug kannst du deine Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen und als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Dies ist allerdings nur teilweise möglich. Auch als Betriebsausgabe kannst du deine Umzugskosten absetzen.

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen:

Deine Handwerkerkosten und Transportdienstkosten kannst du zu 20 Prozent von deiner Steuer absetzen. Bei Handwerkerkosten sind allerdings nur maximal 1.200 EUR und bei Transportdienstkosten maximal 4.000 EUR absetzbar. Materialkosten kannst du allerdings nicht absetzen.

Um haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen zu können musst du Belege und Zahlungsnachweise vorlegen. Kosten von Handwerkerarbeiten kannst du in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ angeben.

 

Außergewöhnliche Belastung:

Um deinen Umzug als außergewöhnliche Belastung absetzen zu können, musst du gewisse Voraussetzungen erfüllen. Zum einen muss der Umzug zwingend notwendig sein, das ist der Fall, wenn du beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen umziehst. Zum anderen müssen die Kosten die zumutbaren Belastungen übersteigen.

Durch Nachweise musst du die Notwendigkeit deines Umzugs belegen. Hierfür kannst du beispielsweise ein ärztliches Attest vorlegen.

 

Betriebsausgabe:

Wenn du selbständig tätig bist, kannst du deine Umzugskosten als Betriebsausgaben abrechnen. Dieser Umzug muss aber auch beruflich motiviert sein. Hierfür ist auch ein Beleg nötig, dass der Umzug betrieblich veranlasst ist. Geltende Gründe müssen vorliegen:

  • Nähe zu Lieferanten, Kooperationspartner oder Kunden
  • Durch Unternehmenswachstum geschuldeter Umzug in ein größeres Gebäude
  • Schwierigkeiten mit dem Absatz am aktuellen Standort

 

Umzugskostenpauschale

 

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