Umsatzsteuervoranmeldung

Einige Unternehmer*innen sind dazu verpflichtet, vierteljährlich oder sogar monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung (UstVA) bei der Finanzbehörde abzugeben. Eine Umsatzsteuervoranmeldung ist quasi eine Vorauszahlung der Steuer, die allerdings für die Kleinunternehmer*innen irrelevant ist.

Die Voranmeldung ist in der Regel am 10., nach dem der festgesetzte Zeitraum abgelaufen ist.

Die Umsatzsteuervoranmeldung solltest du elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Auf Antrag ist es allerdings möglich, die Voranmeldung in der klassischen Form einzureichen.

 

Was ist das Ziel der Umsatzsteuervoranmeldung?

Der Staat möchte mit der Umsatzsteuervoranmeldung verhindern, dass die Unternehmen die jährlich zu zahlende Steuer auf einmal bezahlen. Auch wenn die Art und Weise für die Unternehmer*innen mehr Arbeit bedeutet, kann diese auch sehr nützlich sein. Durch die Umsatzsteuervoranmeldung wird die Umsatzsteuerzahllast im Laufe des Jahres gezahlt. Zusätzlich vermeiden die Firmen jegliche Zahlungsschwierigkeiten am Jahresanfang.

 

Wer muss eine Voranmeldung abgeben?

Im Allgemeinen gilt Folgendes: Bist du ein umsatzpflichtige*r Unternehmer*in oder Freiberufler*in, so bist du verpflichtet eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Eine Ausnahme liegt für Kleinunternehmer*innen vor.

 

Voranmeldezeitraum

Der Voranmeldezeitraum setzt sich nach der Höhe deiner Steuerschuld:

  • Kalenderjahr: War deine Steuerschuld im vergangenen Jahr kleiner als 1.000 EUR, ist es möglich, dass die Finanzbehörde dich von der Voranmeldung und der Entrichtung der Vorauszahlung befreit. Dementsprechend ist die Steuer für dich jährlich abzugleichen.
  • Kalendervierteljahr: War deine Steuerschuld 500 EUR oder kleiner, so ist die Umsatzsteuervoranmeldung nur jedes Kalendervierteljahr fällig. Für die Monate April, Mai und Juni muss deine Voranmeldung am 10. Juli fertig sein.
  • Kalendermonat: Lag deine Steuerschuld im vergangenen Jahr über 7.500 EUR, so bist du verpflichtet deine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abzugeben. In diesem Fall musst du beispielsweise für den Monat März deine Voranmeldung bereits am 10. April bei der Finanzbehörde einreichen.

 

Umsatzsteuervoranmeldung

 

Sonderfälle

Sollten keine Zahlen zu deiner Umsatzsteuerschuld aus dem Vorjahr vorliegen, so ist das Umsatzvolumen deines Unternehmens zu schätzen. Anhand deiner Schätzung entscheidet die Finanzbehörde, welche Fristen für dich zu setzen sind. Allerdings kannst du eine Dauerfristverlängerung beantragen, die die Abgabe jeweils um einen Monat verschiebt.

 

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