Trinkgeld

Jede*r, die*der schon einmal gekellnert hat oder in der Gastronomie gearbeitet hat, weiß wie wichtig das Trinkgeld ist. Bei vielen Bereichen der Gastronomie verdienen Arbeitnehmer*innen mehr durch das Trinkgeld, als der Stundenlohn hergeben würde. Eine essenzielle Frage ist dann natürlich, ob das Trinkgeld steuerfrei ist. Die Antwort auf diese Frage findest du hier.

 

Ist das Trinkgeld steuerfrei?

Grundsätzlich musst du unterscheiden, wer das Trinkgeld erhalten hat.  Trinkgelder sind meistens eine Honorierung zusätzlich zu einer erbrachten Leistung. Aus diesem Grund unterscheidest du bei Trinkgeldempfänger*innen zwischen Angestellte und Unternehmer*innen.

 

Ist das Trinkgeld für Angestellte steuerfrei?

Angestellte, ob in der Gastronomie, in Friseursalons oder bei Taxiunternehmen haben prinzipiell einen Arbeitsvertrag, indem die Höhe des Einkommens vereinbart ist. Dieser Vertrag regelt die zu erbringende Leistung der Angestellten und die dafür festgelegte Gegenleistung. Nicht selten kommt es vor, dass Dritte die erbrachte Leistung zusätzlich honorieren wollen. So zahlen beispielsweise Gäste in einem Restaurant neben der Rechnung noch zusätzlich Trinkgeld. Diese Trinkgelder sind unabhängig von dessen Höhe vollkommen von der Steuer befreit.

 

Voraussetzung:

  • Es ist wichtig, dass das Trinkgeld ausschließlich von Dritten bezahlt wird. Das bedeutet, dass die Kund*in der/dem Mitarbeiter*in ein Trinkgeld auszahlt. Es ist auch möglich, dass das Trinkgeld erst in eine gemeinsame Kasse fließt und dann auf die Mitarbeiter*innen aufgeteilt wird.
  • Zusätzlich muss die Zahlung aus freien Stücken geschehen. Das bedeutet, dass Aufforderungen auf der Rechnung des Zahlenden oder Mitberechnung des Trinkgeldes in den Verkaufspreis nicht unter ein steuerfreies Trinkgeld fallen und somit zu einer Lohnsteuerpflicht sowie zur Sozialversicherungspflicht führt.
  • Außerdem ist es wichtig, dass das Trinkgeld nur eine zusätzliche Honorierung zur Vergütung der Leistung darstellt. Das heißt, dass die Kund*in nur den Aufschlag auf den normalen Preis freiwillig zahlt.

 

Trinkgeld

 

Ist dein Trinkgeld steuerfrei, wenn du selbstständig bist und ein Unternehmen hast?

Ausschließlich Angestellte können ein steuerfreies Trinkgeld bekommen. Wenn du selbstständig bist und von einem*r Kund*in Trinkgeld bekommst, muss du dieses Trinkgeld nicht nur versteuern, sondern auch unter Betriebseinnahmen vermerken.

Wenn du beispielsweise dein eigenes Restaurant hast und du in diesem Restaurant auch als Kellner*in arbeitest, ist das eingenommene Trinkgeld nicht steuerfrei. Da du dann Trinkgelder erhältst, müssen diese als Betriebseinnahmen aufgeführt werden und sind auch umsatzsteuerpflichtig. In vielen Branchen ist es bekannt, dass Trinkgelder bezahlt werden, aus diesem Grund solltest du glaubwürdig die Trinkgelder in die Steuererklärung einbeziehen. Ist dies nicht der Fall, können höhere Zuschätzungen anfallen, sowie von einer Steuerhinterziehung ausgegangen werden.

 

Kannst du Trinkgeld auch als Betriebsausgaben absetzen?

Wenn du im Rahmen deiner betrieblichen Tätigkeit Trinkgeld zahlst, kannst du das als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. So ist beispielsweise das Zahlen von Trinkgeld an eine*n Kellner*in bei einem Geschäftsessen steuerlich absetzbar.

Für das Finanzamt ist aber in diesem Fall auch das Angeben von Nachweisen wie Quittungen wichtig. Das Angeben von Trinkgeld ist auf normalen Rechnungen meistens nicht ersichtlich, da man so eventuell die Freiwilligkeit des Trinkgelds in Frage stellen müsste. Auch das nachträgliche Hinzufügen des Trinkgelds ist sehr untypisch. Da es aber essenziell ist, dass du als Unternehmer*in eine Quittung vorzeigen kannst, musst du die erhaltene Rechnung quittieren lassen oder eventuell einen Eigenbeleg erstellen.

 

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