Tafelgeschäfte

Unter Tafelgeschäft (auch Schaltergeschäft genannt) ist ein Bankgeschäft zu verstehen, das Schritt für Schritt durch Austausch von Leistungen und Zahlung (Gegenleistung) ohne sichtbare Buchung über ein Konto oder Wertpapierdepot erfolgt. Die physischen Stücke müsstest du schließlich in Eigenverantwortung verwahren, zum Beispiel in einem Nummernschließfach bei der Bank.

Bei einem Tafelgeschäft mit Wertpapiergeschäften trittst du als Bankkunde*in nicht namentlich in Erscheinung.

 

Was kann man bei einem Tafelgeschäft erwerben?

In der Regel wird im Tafelgeschäft eines der folgenden Finanzinstrumente gegen Bargeld getauscht:

  • Edelmetalle (in Form von Gold- oder Silbermünzen, Barren, Medaillen)
  • Sorten (Bargeld in Fremdwährung)
  • Wertpapiere als physisch angestellte Dokumente (Tafelpapiere)
  • Reisechecks

 

Welche Vorteile hat ein Tafelgeschäft?

  • Anonymität: Du bleibst bei einem Tafelgeschäft anonym, solange du den Grenzwert von 1.999 EUR nicht überschreitest.
  • Kein Bankkonto notwendig: Ein Tafelgeschäft wird nicht auf deinem Konto verbucht, du kannst ganz einfach Bar bezahlen. Werden die Grenzwerte überschritten, müsstest du dich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass identifizieren.
  • Physikalischer Gegenstand: Du kaufst einen physischen Gegenstand (wie zum Beispiel Edelmetalle aus Silber oder Gold, ein Wertpapier in Papierform).

 

Welche Nachteile könnten die Tafelgeschäfte möglicherweise haben?

  • Grenzschwelle von 1.999 EUR: Wenn du ein größeres Vermögen investieren möchtest, müsstest du dies über einen längeren Zeitraum Stück für Stück machen oder auf die Wahrung der Anonymität verzichten.
  • Du benötigst eine sichere Lagerlösung: Du muss dir eigenständig Gedanken machen, wo und wie du deine Wertgegenstände wie zum Beispiel Diamanten oder Goldmünzen aufbewahren kannst.
  • Ohne Nachweis kein Ersatz: Hast du keinen personifizierten Besitz- bzw. Erwerbsnachweis erhältst du keinen Ersatz von der Versicherung.

 

Tafelgeschäfte

 

Abgeltungssteuer auf Tafelgeschäfte

Am 1. Januar 2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt, bei der die Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht mehr mit deinem individuellen Steuersatz besteuert wird, sondern pauschal bei 25 Prozent bleibt. Die Abgeltungssteuer hat in dem Fall auch Auswirkung auf die Besteuerung von Tafelgeschäften. Zum Vergleichen lag der frühere Zinsabschlag bei 35 Prozent.

Mit anderen Worten behält die Bank bei der Auszahlung von Erträgen direkt 25 Prozent Abgeltungssteuer ein und führt sie anschließend an das zuständige Finanzamt weiter. Wenn dein Tafelgeschäft folgendermaßen versteuert wurde, muss das Finanzamt keine Auskunft darüber erhalten.

 

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