Steuergefährdung

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff „Steuergefährdung“ mit den Begriffen „Steuerverkürzung“ und „Steuerordnungswidrigkeit“ gleichbedeutend verwendet. Dabei sind Steuerordnungswidrigkeiten Zuwiderhandlungen, die nach den aktuellen Steuergesetzen mit Geldbußen gehandelt werden können. Die Geldbuße kann bis zu 50.000 EUR betragen.

Die Steuerordnungswidrigkeiten lassen sich zwischen leichtfertigen Steuerverkürzung und der Steuergefährdung unterscheiden.

 

Leichtfertige Steuerverkürzung

Du handelst ordnungswidrig, sofern du leichtfertig

  • Das Finanzamt über steuerlich erhebliche Tatsachen pflichtwidrig in Unkenntnis lässt
  • Dem Finanzamt oder anderen staatlichen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unvollständige oder unrichtige Angaben machst
  • Pflichtwidrig die Verwendung von Steuerstemplern oder Steuerzeichen unterlässt, was später deine Steuer verkürzt oder dir einen anderen Steuervorteil verschafft

 

Steuergefährdung

Du handelst ordnungswidrig, sofern du leichtfertig oder vorsätzlich

  • Die Pflicht zur Kontenwahrheit missachtest
  • Unrichtige Belege ausstellst
  • Nach Gesetz deine aufzeichnungs- oder buchungspflichtige Betriebsvorgänge oder Geschäftsvorfälle nicht richtig verbuchst oder verbuchen lässt und dadurch deine Steuern verkürzt oder Steuervorteile erlangst
  • Der Mitteilungspflicht nicht, unvollständig oder nicht rechtzeitig nachkommst

Grundsätzlich kann eine Steuergefährdung leichtfertig oder vorsätzlich begangen werden. Eine Steuergefährdung kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 EUR bestraft werden. Sollte die Handlung jedoch als leichtfertige Steuerverkürzung anerkannt werden, so wird keine Geldbuße erhoben.

 

Wann sieht das Finanzamt die Steuern als verkürzt?

Deine Steuern gelten als verkürzt, wenn sie nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig festgesetzt wurden. Folgendes gilt auch, wenn die Steuer unter Vorbehalt einer Nachprüfung oder erst mal vorläufig festgesetzt wird. Dasselbe gilt auch, wenn eine Steueranmeldung der Steuerfestsetzung unter Nachprüfungsvorbehalt ergeht.

Dadurch können nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden. Ungerecht sind diese, sofern sie zu Unrecht gegeben und beibehalten wurden. Die Steuervorteile müssen jedoch nicht nur aus folgenden Gründen erlangt werden.

 

Wann wird keine Geldbuße festgesetzt?

Es wird für dich keine Geldbuße festgesetzt, sofern du als Täter*in unvollständige oder unrichtige Angaben beim Finanzamt ergänzt oder berichtigst oder vervollständigst. Das muss allerdings vor der Einleitung eines Bußgeld- und Strafverfahrens bekannt gegeben werden.

 

 

Zeit und Nerven sparen: Lass deine Steuer machen

Jetzt Steuererklärung beauftragen!

 

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden