Sonderausgaben

Grundsätzlich ist es für dich von Vorteil, wenn du gewisse Ausgaben einordnen kannst, damit du diese steuerlich geltend machen darfst. Natürlich ist es sehr gut, wenn du dir durch das Absetzen gewisser Kosten einige Steuern sparen kannst, doch dafür solltest du einige Regelungen beachten und genau wissen, was für dich vorteilhaft sein kann. Hier erklären wir dir, wie du durch die sogenannten Sonderausgaben Steuern sparen kannst.

 

Was sind Sonderausgaben?

Du kennst bereits die sogenannten Werbungskosten und die Betriebsausgaben. Doch auch Ausgaben der privaten Lebensführung können unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden. Sonderausgaben sind in deiner Einkommensteuererklärung Ausgabenposten. Du solltest auch wissen, dass du in einem Jahr nur diejenigen Sonderausgaben geltend machen kannst, die in diesem Jahr auch getätigt wurden. Prinzipiell werden Sonderausgaben in zwei Untergruppen aufgeteilt. Zum einen gibt es die Vorsorgeaufwendungen und zum anderen die anderen Sonderausgaben.

 

Was sind Vorsorgeaufwendungen?

Wie bereits erwähnt, gibt es zwei Gruppen der Sonderausgaben zu den Vorsorgeaufwendungen zählen. Hierzu gehören Beiträge zur:

  • Pflegepflichtversicherung
  • Basis-Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • privaten Altersvorsorge
  • Risikolebensversicherung
  • Erwerbsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Renten- und Kapitallebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung

Für Sonderausgaben wurde auch einen Pauschbetrag eingeführt. Grundsätzlich sind sonstige Vorsorgeaufwendungen höchstens bis zu einem Betrag von 23.712 EUR (Singles) und 47.424 EUR (Verheiratete) abziehbar, weswegen hier kein Pauschbetrag greift. Als rentenversicherungspflichtige*r Arbeitnehmer*in wird dir der Anteil der Vorsorgeaufwendungen um den steuerfreien Anteil gekürzt, welcher vom/von der Arbeitgeber*in in deine Rentenversicherung eingezahlt wird.

Für Singles beträgt der Sonderausgaben-Pauschbetrag derzeit jährlich 36 EUR. Dementsprechend fällt dieser Pauschbetrag für Verheiratete höher aus. Da das Finanzamt diesen Pauschbetrag automatisch abzieht, musst du keinen Antrag stellen. Natürlich kannst du nur vom Sonderausgaben-Pauschbetrag Gebrauch machen, wenn du auch eine Einkommensteuererklärung erstellst.

 

Was sind andere Sonderausgaben?

Andere Sonderausgaben sind unbeschränkt abzugsfähig. Hierzu gehören:

  • Spenden
  • Kirchensteuer
  • Schulgeld
  • Kinderbetreuungskosten
  • Beiträge zum Riester-Vertrag
  • Kosten für ein Erststudium bzw. eine Erstausbildung
  • Unterhaltszahlungen für den/die Expartner*in

Da der Pauschbetrag recht niedrig ist und die Sonderausgaben trotzdem hoch sind, kannst du diese in deiner Steuererklärung angeben und durch Belege eventuell nachweisen. So kannst du deine Kinderbetreuungskosten beispielsweise in der Anlage Kind mit angeben, um diese absetzen zu können.

Bei Sonderausgaben gibt es allerdings auch unterschiedliche Regelungen. Du kannst beispielsweise deine Kirchensteuer in voller Höhe geltend machen, während der jährliche Höchstbetrag von 6.000 EUR bei Studienkosten einzuhalten ist. Auch für Aufwendungen für die Kinderbetreuung gelten eigene Regelungen. Somit kannst du nur maximal 4.000 EUR pro Kind im Kalenderjahr und nur zwei Drittel der Kosten ansetzen. Bei Sonderausgaben kannst du keinen Verlustvortrag anwenden.

 

Sonderausgaben

 

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