Solidaritätszuschlag

Seit geraumer Zeit wird diskutiert, ob man den Solidaritätszuschlag oder auch Soli genannt, abschaffen sollte. Natürlich fragst du dich dann, warum es Menschen gibt, die ihn abschaffen wollen und andere, die das nicht befürworten. Was der Soli ist und was sich nun geändert hat, erfährst du hier.

 

Was ist der Solidaritätszuschlag?

Der Solidaritätszuschlag ist, wie der Name es vermuten lässt, ein Zuschlag, der zur Einkommensteuer sowie Lohn- und Kapitalertragsteuer anfällt. Der Solidaritätszuschlag ist eine direkte Steuer, somit bist du als Steuerpflichtige*r sowohl Steuerschuldner*in als auch Steuerträger*in. Auch hier gibt es eine Freigrenze. Das heißt, nur diejenigen Steuerzahler*innen, die oberhalb dieser Freigrenze liegen, müssen den Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent bezahlen.

 

Wer zahlt den Solidaritätszuschlag?

Sobald du Einkommensteuer, Lohnsteuer oder Kapitalertragsteuer zahlst, musst du auch einen Solidaritätszuschlag zahlen. Die Höhe des Zuschlags ist 5,5 Prozent und wird auf die Höhe der zu zahlenden Steuern erhoben. Hierfür gibt es auch Freigrenzen, die dich von der Zahlung eines Solidaritätszuschlags befreien können. Auch juristische Personen wie GmbHs und Vereine müssen auf ihre Körperschaftsteuer den Solidaritätszuschlag zahlen.

 

Wer muss bis 2020 keinen Solidaritätszuschlag zahlen?

Anders als bei anderen Freigrenzen wird beim Solidaritätszuschlag nicht die Summe der Einkünfte betrachtet, sondern die Summe der Jahressteuerlast. Vom Zahlen eines Solidaritätszuschlags sind sogenannte Geringverdiener befreit. Hier gelten Alleinstehenden vom Solidaritätszuschlag befreit, die maximal eine Steuerlast von 972 EUR haben. Äquivalent liegt diese Grenze bei zusammenveranlagten Partnern bei 1.944 EUR. Bei einer Steuerlast bis 1.340 EUR bei Singles und 2.680 EUR bei Ehepaaren wird ein reduzierter Satz angewendet.

 

Wie funktioniert der Solidaritätszuschlag?

Genau wie bei deinen Lohnsteuern wird dir der Solidaritätszuschlag von deinem/deiner Arbeitgeber*in bei deiner Gehaltsabrechnung direkt abgezogen. In deinem Einkommensteuerbescheid kannst du nachlesen, wie viel du dann tatsächlich gezahlt hast.

 

Was ist neu im Jahr 2021?

Viele Steuerzahler*innen setzten sich dafür ein, dass der Solidaritätszuschlag abgeschafft wird. Teilweise konnte diese Bewegung ihr Ziel erreichen, denn für einen Großteil der Steuerzahler*innen fällt der Solidaritätszuschlag weg. Circa 90 Prozent der Steuerzahler*innen die bis 2021 den Solidaritätszuschlag bezahlen mussten, sind nun davon befreit. Demnach wurde die Freigrenze für Alleinstehende von 972 EUR auf 16.956 EUR erhöht und für Zusammenveranlagte von 1.944 EUR auf 33.912 EUR.

Zusätzlich wird die Milderungszone auch erhöht. So wirst du als Single mit einem Bruttojahreseinkommen von 73.000 EUR bis 109.000 EUR weniger belastet. Das bedeutet, wenn du eine Steuerlast von mehr als 16.956 EUR bis zu 31.528 EUR hast, wird nur ein gemilderter Solidaritätszuschlag angewandt. In dieser sogenannten Milderungszone wächst der Solidaritätszuschlag prozentual an bis zu dem vollen Satz von 5,5 Prozent.

Wenn dein zu versteuerndes Einkommen über 96.409 EUR als Alleinstehende*r oder 192.818 EUR als Zusammenveranlagte liegt, musst du weiterhin den regulären Solidaritätszuschlag (Soli) von 5,5 Prozent bezahlen.

Sobald du Körperschaftsteuern zahlen musst, fällt weiterhin der reguläre Solidaritätszuschlag an.

 

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