Schwarzarbeit

Erbringst du als Unternehmer*in deine Leistungen und führst dafür keine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern ab, so ist das Schwarzarbeit. Fernerhin ist auch die Ausübung eines Gewerbes oder Handwerks, ohne es den Behörden gegenüber mitzuteilen – Schwarzarbeit.

 

Wann liegt Schwarzarbeit vor?

Du kannst ziemlich sicher von einer Schwarzarbeit ausgehen, wenn

  • Dein Handwerk nicht in die Handwerksrolle eingetragen wurde
  • Der Beginn von dir ausgeführten Tätigkeit nicht angezeigt wurde
  • Den Mitteilungspflichten nach dem Asylbewerberleistungsgesetztes oder den Sozialversicherungsträgern nicht nachgekommen wird
  • Du als Empfänger*in von Sozialleistungen deine sich auf Grund der Werk- oder Dienstleistungen entstandenen Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht nachgehst

 

Merkmale der Schwarzarbeit

  • Du erhältst das Geld bar auf die Hand (Dadurch fehlt ein offizieller Nachweis über die erbrachte Tätigkeit)
  • Du arbeitest ohne Steuerkarte
  • Die Bezahlung liegt unter dem branchenüblichen Lohn (teilweise sogar unter dem Mindestlohn)

 

 

Schwarzarbeit

 

Wann handelt es sich nicht um Schwarzarbeit?

Wenn du als Arbeiter*in Dienst- oder Werkleistungen erbringst, ohne damit tatsächlich einen Gewinn oder eine Vergütung erzielen zu wollen.

Dienst- oder Werkleistungen, die

  • Aus Gefälligkeit
  • Für Angehörige
  • Für Nachbarn
  • Als Selbsthilfe

erbracht werden, zählen nicht als Schwarzarbeit und sind demnach nicht illegal. Mit anderen Worten ist es erlaubt, wenn Familienangehörige, Nachbarn, Freunde etc. für dich freiwillig Arbeit verrichten, jedoch wird dabei keine Vergütung erwartet. Wenn du aber aus Dankbarkeit dann trotzdem ein geringes Entgelt entrichtest, muss dieser nicht gemeldet werden.

Ist für die Ausübung einer Arbeit von Anfang an eine Bezahlung vereinbart worden, könnte den/der Beschäftigten Schwarzarbeit vorgeworfen werden. Ähnlich wird es bei einer spontan sehr hoch ausgefallenen Vergütung handgehabt.

 

Wie wird Schwarzarbeit bestraft?

Verstöße aufgrund von Schwarzarbeit verfolgt in der Regel die Zollverwaltung. Die örtliche Behörde dafür ist das Hauptzollamt. Strafrechtliche Konsequenzen treffen dich vor allem wenn du Selbstständige*r oder Arbeitnehmer*in bist, sofern du dich nicht an die Abgabe- und Meldepflichten hältst.

Schwarzarbeit ist strafbar. Hierfür können folgende Geldstrafen anfallen:

  • Geldbuße bis 1.000 EUR: Wenn du keine bzw. verspätet die benötigten Dokumente vorgelegt hast
  • Geldbuße bis 5.000 EUR: Du hast eine geringfügige Beschäftigung im Haushalt nicht gemeldet
  • Geldbuße bis zu 50.000 EUR: Die Eintragung in die Handwerksrolle fehlt
  • Geldbuße bis zu 50.000 EUR: Wenn du das Gewerbe nicht angemeldet hast

 

Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sieht Bußgelder bis zu 300.000 EUR oder sogar Freiheitsstrafen zwischen 3 und 10 Jahren vor.

 

 

 

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