Schichtarbeit

Viele Berufe vor allem im sozialen Bereich sind mit Schichtarbeit verbunden. In der Zeit der Covid-19-Pandemie wurden insbesondere Krankenschwestern und Pfleger, aber auch Polizisten thematisiert. Diese Berufe sind von hoher Bedeutung in einer Gesellschaft und zeichnen sich meistens dadurch aus, dass Schichtarbeit alltäglich ist. Auch bei anderen Berufen gibt es Schichtdienst. Wir erklären dir, ob sich etwas bei der Versteuerung ändert.

 

Was ist Schichtarbeit?

Du kennst die typischen 9:00 bis 17:00 Uhr Arbeitszeiten. Bei der Schichtarbeit sieht das anders aus. Die Schichtarbeit bedeutet, dass nacheinander unterschiedliche Mitarbeiter den selbst Arbeitsplatz am Tag besetzen. Musst du gerade arbeiten, ist ein anderer Mitarbeiter gerade im Feierabend. Natürlich ist es in manchen Fällen sinnvoll eine Übergabe zu haben, sodass sich die Schichten überschneiden. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn man beispielsweise dem Nachfolger erklären muss, was bereits passiert ist. Jetzt fragst du dich bestimmt, wofür es dieses System gibt. Grundsätzlich kann man sagen, dass es vor allem bei den Arbeitsplätzen eingesetzt wird, wo der Arbeitsplatz länger besetzt sein muss und die Normalarbeitszeit dadurch überschritten wird.

 

Welche Vorteile bietet die Schichtarbeit für Arbeitnehmer?

Die Schichtarbeit ist anders als bei typischen 9:00 bis 17:00 Uhr Arbeitsstellen zeitlich sehr unterschiedlich. Für dich kann das auch Abwechslung bieten, sodass du teilweise unter der Woche freie Tage hast. Auch freie Vor- und Nachmittage sind möglich. Zudem bekommst du Schichtzulagen.

 

Welche Nachteile hat die Schichtarbeit für Arbeitnehmer?

Wie bereits erwähnt, ist die Arbeitszeit sehr unterschiedlich, wodurch du auch manchmal unregelmäßige und auch unübliche Arbeitszeiten hast. Das stört natürlich auch die Work-Life-Balance, da du sehr wenig Zeit für deine Familie hast. Dadurch, dass du auch Nachtschichten haben wirst, kann es bei vielen Arbeitnehmern zu Schlafstörungen und negative Auswirkungen auf deine Gesundheit kommen.

 

Wie wird die Schichtarbeit gesetzlich geregelt?

In Deutschland gibt es das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). In diesem Gesetz ist geregelt, dass du am Tag maximal acht Stunden arbeiten kannst. Im Tarifvertrag kann die Arbeitszeit auf 10 Stunden verlängert werden. Grundsätzlich darf über den Monat hinweg die durchschnittliche Arbeitszeit am Tag nicht über acht Stunden sein. Nach sechs Stunden musst du eine Pause von mindestens einer halben Stunde machen. Die Pause muss 45 Minuten lange sein, wenn du über neun Stunden arbeitest.

 

Welche Schichtzulagen kannst du beziehen?

Zunächst solltest du dir deinen Arbeitsvertrag ansehen. Hier kannst du nachschauen, ob es eine Ausgleichsregelung für Nachtarbeiten gibt. Ist dies nicht der Fall, kannst du mit einem Nachtzuschlag rechnen. In der Betriebsvereinbarung sind die Schichtzulagen festgelegt. Auf die Nachtzulage hat das allerdings keine Auswirkung. Je nachdem, an welchen Tagen und zu welcher Uhrzeit du gearbeitet hast, werden die Zuschläge bestimmt.

Gesetzlich hast du keinen Anspruch auf die Schichtzulage. Du hast lediglich Anspruch, einen Zuschlag für die Nachtarbeit zu bekommen.

 

Musst du deine Zulagen versteuern?

Grundsätzlich ist dein Lohn zu versteuern, doch wie sieht es bei Schichtzulagen aus? Im Paragrafen 3b Absatz 1 EStG wird beschrieben, dass die Zuschläge dann steuerfrei sind, wenn sie einen bestimmten Anteil des Grundlohns nicht übersteigen. Folgende Regelungen gelten.

  • Nachtarbeit: Erhältst du eine Schichtzulage für die Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr, so bleibt diese steuerfrei, wenn sie 25 Prozent deines Grundlohns nicht übersteigt. Bei Nachtarbeiten zwischen 0 und 4 Uhr darf sie nicht über 40 Prozent des Grundlohns sein.
  • Sonntagsarbeit: Die Zulage für die Schichtarbeit am Sonntag darf nicht über 50 Prozent des Grundlohns sein, um steuerfrei zu bleiben.
  • Feiertagsarbeit: Arbeitest du an einem Feiertag und bekommst eine Schichtzulage, so darf diese den Grundlohn nicht mehr als 125 Prozent übersteigen, um steuerfrei zu bleiben. Das gilt auch bei der Arbeit am 31. Dezember ab 14 Uhr. Bei der Arbeit am 24. Dezember ab 14 Uhr und am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai ist die Zulage steuerfrei, wenn sie nicht mehr als 150 Prozent des Grundlohns ist.

 

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