Rentenbesteuerung

Schon in den jungen Jahren ist die Vorsorge entscheidend. Früh wird dir beigebracht, dass du für später einiges auf die Seite legen sollst und so früh wie möglich in die Rentenversicherung einzahlen musst. Wenn du dann in dem Alter angekommen bist, dass du dich darüber freuen kannst, musst du dich aber mit anderen Angelegenheiten befassen. Darunter auch die Rentenbesteuerung. Was du dabei beachten solltest, erläutern wir dir hier.

 

Musst du Steuern zahlen?

Seit einiger Zeit gibt es Diskussionen über die Besteuerung von Renten. Bei genauerer Betrachtung waren die Renten allerdings schon immer steuerpflichtig. Da war allerdings der steuerpflichtige Anteil einer Rente so gering, dass sie nicht mehr versteuert werden mussten. Hier spielte der Grundfreibetrag eine große Rolle. Der steuerpflichtige Anteil der Rente lag beim Eintritt der Rente mit 65 Jahren bei 27 Prozent.

Nun wurde ein neues Alterseinkünftegesetz verabschiedet, in dem geregelt ist, dass die Rente großteils steuerpflichtig ist. Hierfür ist das Jahr des Renteneintritts entscheidend. Du musst 50 Prozent versteuern, wenn du 2005 oder früher in Rente gegangen bist. Wenn du dann in den darauffolgenden Jahren in Rente gegangen bist, steigt der Rentenanteil, den du versteuern musst. Der übrige Anteil ist für dich dann steuerfrei. Sobald der für dich steuerpflichtige Anteil ermittelt wurde, bleibt dieser dein Leben lang gleich. Eine Erhöhung ist dann nicht mehr möglich. Dies gilt allerdings nur für deine gesetzliche Rente. Für dich steuerfrei sind Unfallrenten. Zu 100 Prozent steuerpflichtig sind Pensionen.

 

Wie wird die Höhe deiner Rente ermittelt?

Versicherungsträger von Renten (unabhängig davon, ob diese privat oder gesetzlich sind) und Finanzämter tauschen seit Herbst 2009 sämtliche Daten aus. Das Finanzamt wird bei dir höchstwahrscheinlich nachfragen, wenn du deine private Rente nicht in deiner Steuer angibst. Hier solltest du dann mit Nachzahlungen für vorangegangene Jahre rechnen.

 

Du gibst keine Steuererklärung ab, obwohl das Finanzamt diese anfordert?

In diesem Fall solltest du mit einer Steuernachzahlung rechnen. Wenn das Finanzamt eine Steuererklärung fordern, du daraufhin aber keine abgibst, wird das Finanzamt sowohl deine Einkünfte als auch deine Besteuerungsgrundlagen schätzen. Steuervorteile werden nicht berücksichtigt. Generell solltest du einer Aufforderung des Finanzamtes Folge leisten.

 

Musst du als Rentner*in eine Steuerkarte beantragen?

Vor einiger Zeit wurde die Steuerkarte in einer reinen Papierform abgeschafft. Durch die Digitalisierung werden nun Datenbanken verwendet. Als Rentner*in wird allerdings auch keine Steuerkarte benötigt. Hierfür genügt der Rentenbescheid für deine Steuererklärung.

 

Werden Rentenerhöhungen besteuert?

Generell kannst du dich über eine Erhöhung deiner Rente freuen. Du solltest allerdings bedenken, dass diese Erhöhungen zu deinem steuerpflichten Teil der Rente angehören. Somit unterliegen 100 Prozent deiner Rentenerhöhung der Besteuerung.

 

Musst du deine Erwerbsunfähigkeitsrente versteuern?

Die Erwerbsunfähigkeitsrente zählt ebenso wie die Altersrente zur gesetzlichen Rente. Aus diesem Grund ist auch die Erwerbsunfähigkeitsrente zu versteuern. Analog zur Altersrente ist auch bei der Erwerbsunfähigkeitsrente das Jahr des Eintritts entscheidend. Hierdurch ergibt sich der steuerfreie und steuerpflichtige Anteil deiner Rente.

 

Was kannst du von der Steuer absetzen?

Genau wie Arbeitnehmer*innen kannst auch du als Rentner*in gewisse Kosten steuerlich geltend machen. Somit kannst du deine Sonderausgaben und deine außergewöhnlichen Belastungen absetzen. Du kannst beispielsweise deine Handwerkerkosten in deiner Steuererklärung angeben. 20 Prozent dieser Lohnkosten werden dann von der Steuer abgezogen. Spenden und Ausgaben für Versicherungen sind ebenfalls abzugsfähig.

Im fortgeschrittenen Alter werden auch die Krankheitskosten meistens sehr hoch. Aus diesem Grund werden diese auch sehr entscheidend. Du kannst beispielsweise Krankenhausaufenthalte und Kosten für Heilpraktiker*innen sowie Hörgeräte und Brille steuerlich absetzen.

 

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