Prämien

Unter dem Begriff „Prämien“ ist ein Allgemeinbegriff für jeden geldlichen oder nicht-finanziellen Antrieb zu verstehen. Mit dem Anreiz soll Leistung oder Erfolg honoriert werden. Außerdem kann die Prämie als Gegenleistung für eine erbrachte Arbeit erforderlich sein.

Der Begriffsinhalt richtet sich nach dem jeweiligen Fachgebiet und fällt deshalb unterschiedlich aus. Als Fachgebiete kommen gewöhnlich folgende Gebiete in Betracht:

  • Bankwesen
  • Lotterie
  • Personalwesen
  • Börse
  • Staatliche Subventionen
  • Versicherungswesen
  • Sport

Normalerweise gehören die Prämien teilweise zu den steuerfreien Einnahmen, jedoch können sie aber auch steuerpflichtig sein. Du kannst zwischen folgenden Prämienarten unterscheiden:

  • Bergmannsprämien
  • Sachprämien
  • Stilllegungsprämien
  • Prämien für Verbesserungsvorschläge

 

Bergmannsprämien

Als der/die Arbeitnehmer*in des Bergbaus hast du früher eine Bergmannsprämie bekommen, die du für jede unter Tage verfahrene volle Schicht erhalten konntest. Seit dem 01.01.2008 gibt es die Bergmannsprämien nicht mehr.

Die Prämien, die damals noch gewährt wurden, gehörten zu den steuerfreien Einnahmen. Außerdem wurden auf die Prämie keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben.

 

Sachprämien

Als Steuerpflichtige*r kannst du Sachprämien für die persönliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Unternehmen unentgeltlich erhalten. Die Einnahmen von einem Wert bis zu 1.080, – EUR im Kalenderjahr sind steuerfrei.

Bei Sachprämien vom Arbeitgeber*in kann auch der Rabattfreibetrag von 1.080, – EUR angesetzt werden, sofern es sich bei der Sache um einen Gegenstand handelt, den der/die Arbeitgeber*in normalerweise an fremde Dritte veräußert.

 

Stilllegungsprämien

Stilllegungsprämien werden für die Stilllegung landwirtschaftlicher Nutzflächen aufgrund öffentlicher Förderprogramme gezahlt. Solche Prämien sind nicht als Miet- und Pachtzinsen anzusehen.

 

Prämien für Verbesserungsvorschläge

Die Prämien für Verbesserungsvorschläge, die du als Arbeitnehmer*in bekommst, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Solche Prämien stellen keine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit dar, wenn sie sich nur nach der Kostenersparnis errechnen, die der/die Arbeitgeber*in durch den Vorschlag in einem bestimmten künftigen Zeitabschnitt erzielt.

 

Wie wird eine Prämie gezahlt?

Eine Prämie kann periodisch wiederkehrend (laufende Beiträge) oder als Einmalzahlung (Einmalbeitrag) entrichtet werden.

 

Wie werden Prämien auf der Steuererklärung eingetragen?

Deine Prämien solltest du mit allen anderen sonstigen Einkünften zusammen in die Anlage SO eintragen. Das gilt auch für die Prämien, die die Freigrenze von 256,- EUR nicht überschreiten.

 

 

 

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