Photovoltaik Steuern – Was musst du beachten?

Solarstrom ist heutzutage sehr wichtig. Vor allem wenn du ein Haus baust oder ein Grundstück bebaust, kannst du dir überlegen, ob sich eine Photovoltaikanlage lohnen würde. Doch ab wann musst du deinen Solarstrom versteuern und wie funktioniert das? Wir erklären dir, was du alles über Photovoltaik wissen solltest.

 

Wann musst du Steuern zahlen?

Du fragst dich, ob du deine selbst erzeugte Solarenergie versteuern musst? Um diese Frage beantworten zu können, solltest du über die Nutzung dieser Solarenergie nachdenken. Die Versteuerung hängt nämlich davon ab. Nutzt du diese Solarenergie selbst, so werden kein Steuern hierfür entrichtet.

Folglich musst du Steuern zahlen, wenn du durch die Solarenergie Einnahmen erzielst. In diesem Fall wirst du durch das Einspeisen deiner Solarenergie in das öffentliche Netz unternehmerisch tätig. Selbst wenn du diesen Strom deinen Mieter*innen oder Nachbarn auch nur teilweise verkaufst, erzielst du steuerpflichtige Einnahmen.

Wenn du als Photovoltaik-Betreiber*in deine Solarenergie in das öffentliche Netz einspeist, so hast du laut dem EEG (kurz für Erneuerbare-Energien-Gesetz) Anspruch auf eine Vergütung. Hierfür musst du deine Anlage nach der Inbetriebnahme binnen eines Monats bei der Bundesnetzagentur melden. Die eingespeiste Strommenge musst du dann jährlich nachweisen.

 

Welche Steuern musst du bezahlen?

Wenn du eine Photovoltaikanlage betreibst, fallen für dich wie für andere Gewerbe Steuern an. Welche das sind, hängt von deinen unternehmerischen Entscheidungen und der Menge deines produzierten Stroms ab. Somit lässt sich nicht pauschal entscheiden, welche Steuerart bei dir Anwendung findet.

Beim Betreiben einer Photovoltaikanlage werden deine Einnahmen mit deinen Betriebskosten jährlich verrechnet. Solltest du dann mit dieser Anlage mehr als 410 EUR Gewinn erzielen beziehungsweise mit deinen gesamten Einkünften über dem Grundfreibetrag liegen, musst du Einkommensteuer bezahlen. Irrelevant ist, ob du den Solarstrom an Nachbaren, die Strombörse oder einem/r Mieter*in verkauft hast. In diesem Fall zählt auch der selbst genutzte und nicht verkaufte Solarstrom als Einnahme.

Der Härteausgleich gilt, wenn du die Anlage nur nebenberuflich betreibst und ebenfalls einer nicht selbständigen Tätigkeit nachgehst. Zudem muss auch hier der Ertrag unter den 410 EUR liegen. Du musst allerdings beachten, dass für die Berechnung deiner Einkommensteuer auch alle Nebeneinkünfte berücksichtigt werden.

Gemeinsam mit deinen restlichen Einkünften wie Mieten, Renten und Gehälter musst du dann deine Gewinne in deine Steuererklärung aufnehmen.

 

Musst du eine Umsatzsteuer bezahlen?

Du musst auch deine Umsatzsteuer bezahlen, wenn du Gewinne aus Solarstrom erzielst. Du gibst beim Finanzamt an, welchen Umsatz du mit deiner Photovoltaikanlage voraussichtlichen im kommenden Jahr erzielst. Aus diesen Angaben berechnet das Finanzamt deine zu zahlende Umsatzsteuer.

Auch hier gilt eine Kleinunternehmerregelung, die dich von der Umsatzsteuer befreit. Diese wird dann eingesetzt, wenn deine geschätzten Einkünfte brutto maximal 22.000 EUR im letzten Jahr betrugen und unter 50.000 EUR im laufenden Jahr liegen. 2020 lag diese Umsatzgrenze noch bei 17.500 EUR.

Ob für dich die Kleinunternehmerregelung von Vorteil ist, musst du dir zuvor gut überlegen. Mit dem Entfallen der Umsatzsteuer ist auch der Buchführungsaufwand geringer. Du solltest aber auch bedenken, dass in diesem Fall deine Vorsteuern für bereits getätigte Ausgaben nicht mehr abzugsfähig sind. Somit kannst du dir keine Mehrwertsteuer zurückerstatten, die für den Kauf, die Planung und Installation der Anlage angefallen sind.

Solltest du dich dazu entscheiden, die Kleinunternehmerregelung nicht anzuwenden, so musst du Umsatzsteuern in Höhe von 19 Prozent bezahlen. Sowohl für die Energie, die du verkaufst als auch für die Energie, die du selbst verbrauchst, wird die Umsatzsteuer fällig. Gleichzeitig wird die Mehrwertsteuer, die du für den Kauf, die Planung und Installation ausgegeben hast, mit der Umsatzsteuer verrechnet.

Wenn du dich dann umentscheidest und doch die Kleinunternehmerregelung anwenden willst, so kannst du diese Änderung 5 Jahre nach der Inbetriebnahme beim Finanzamt beantragen. Ratsam wäre es, mit dem Wechsel des Status auf den Ablauf des Berechtigungszeitraums zu warten. So kannst du Vorsteuerrückzahlungen vermeiden. Bei Aufdachanlagen liegt dieser Berechtigungszeitraum bei 5 Jahren und bei Indachanlagen bei 10 Jahren.

 

Musst du Gewerbesteuer bezahlen?

Ob du ein Gewerbe anmelden musst oder nicht, hängt von der Leistung deiner Anlage ab. So ist seit 2020 geregelt, dass du kein Gewerbe anmelden musst, wenn du weniger als 10 Kilowatt Leistung mit deiner kleineren Photovoltaikanlage erzeugst. Bei einer leistungsstärkeren Anlage musst du dieses allerdings deiner Stadt oder Gemeinde mitteilen. Somit registrierst du auch ein Gewerbe. Anschließend leitet die Kommune automatisch diese Informationen an das Finanzamt weiter. Du erhältst dann deine Steuernummer.

 

Photovoltaik

 

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