Personengesellschaften

Bei einer Personengesellschaft schließen sich mehrere Personen zusammen, um gemeinsame Ziele zu erreichen. Eine Personengesellschaft wird umgangssprachlich auch Personalgesellschaft oder Personenunternehmung genannt. Bei dieser Rechtsform haften die Gesellschafter*innen unbeschränkt und auch persönlich.

 

Formen einer Personengesellschaft

Du kannst zwischen folgenden Rechtsformen einer Personengesellschaft unterscheiden:

  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)

 

Personengesellschaften

 

Merkmale einer Personengesellschaft

  • Gründung: Um eine Personengesellschaft zu gründen, müssen sich mindestens 2 Gesellschafter*innen zusammenschließen. Bei der Gründung ist keine bestimmte Kapitalanlage notwendig, jedoch üblich. Als Grundlage wird bei der Gründung ein Gesellschaftsvertrag geschlossen, die Gesellschaft wird abschließend ins Handelsregister eingetragen.
  • Rechtsstellung: Personengesellschaften sind keine juristischen Personen und haben dementsprechend keine rechtliche Selbständigkeit.
  • Haftung: Alle Gesellschafter*innen einer Personengesellschaft haften persönlich, uneingeschränkt und solidarisch. Eine Ausnahme stellt nur der/die Kommanditist*in bei einer Kommanditgesellschaft (KG), der GmbH & Co. KG oder GmbH & Co. OHG dar. Er/Sie haftet nur mit dem eingebrachten Kapital.
  • Geschäftsführung: Als Geschäftsführung fungieren bei einer Personengesellschaft die Gesellschafter*innen selbst. Es muss also keine weitere Person als Geschäftsführung angestellt werden. Alle Gesellschafter*innen haben nach Außen eine gemeinsame Geschäftsführungsbefugnis. Im Innenverhältnis können dennoch abweichende Regelungen gelten.
  • Gewinn- und Verlustverteilung: Die Gewinn- und Verlustverteilung kann sowohl anteilsmäßig als auch nach Gesellschafterzahl erfolgen.
  • Buchführung: Für GbR gelten grundsätzlich vereinfachte Regelungen. Für die Gewinnermittlung kann eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung durchgeführt werden. In das Handelsregister eingetragenen Personengesellschafter unterliegen der Pflicht zu einer doppelten Buchführung.

 

Besteuerung von Personengesellschaften

Für die steuerliche Behandlung einer Personengesellschaft ist relevant, ob die Gesellschaft als steuerpflichtiges Subjekt zu betrachten ist oder ob es sich nur um einen Zusammenschluss einzelner Personen handelt.

  • Umsatzsteuer: Eine Personengesellschaft wird als ein eigenständiges Rechtsobjekt besteuert. Die Gesellschafter*innen werden nicht einzeln besteuert.
  • Einkommensteuer: Die Gesellschafter*innen stehen bei einer Einkommensteuer grundsätzlich immer im Vordergrund. Es werden also einzelne Gesellschafter*innen anteilsmäßig besteuert.
  • Erbschaftssteuer: Wie bei der Einkommensteuer werden hier die einzelnen Gesellschafter*innen anteilsmäßig besteuert.
  • Gewerbesteuer: Bei der Gewerbesteuer wird eine Mischung aus beiden Besteuerungsformen verwendet.

 

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