Organschaft

Unter dem Begriff Organschaft kannst du eine Zusammenfassung von rechtlich selbständigen Unternehmen zwecks einer Besteuerungseinheit verstehen. Organschaft kommt bei der Umsatzsteuer, der Gewerbesteuer und der Körperschaftssteuer vor.

Bei Organschaften müssen mindestens zwei gesellschafts- bzw. zivilrechtlich selbständige Unternehmen für einen steuerlichen Zweck zusammengefasst werden. Beide Firmen werden dadurch als nur ein Steuerpflichtiger betrachtet und verlieren dabei ihre Selbständigkeit im rechtlichen Sinne nicht.

 

Körperschaftssteuer

Organträger können folgende Formen haben:

  • Eine unbeschränkt körperschaftsteuerliche Person
  • Eine natürliche unbeschränkt steuerpflichtige Person
  • Eine Personengesellschaft (gewerblich originär tätig)
  • Eine Zweitniederlassung eines ausländischen Unternehmens im Inland

 

Organgesellschaft kann nur folgende Formen haben:

  • Kapitalgesellschaft im EWR/EU-Ausland (allerdings muss diese eine Geschäftsleitung im Inland haben)
  • Kapitalgesellschaft im Inland

 

Welche Voraussetzungen müssen Organschaften erfüllen?

Körperschaftsteuerliche Organschaft muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Als Organträger musst du vom Beginn des Wirtschaftsjahres an der Organgesellschaft beteiligt sein. Die Beteiligung muss ununterbrochen ablaufen. Dem Organträger muss außerdem die Mehrheit der Stimmrechte aus den Organgesellschaftsanteilen Es muss also eine finanzielle Eingliederung bestehen.
  • Als Organträger können entweder eine nicht von der Steuer befreite Körperschaft, eine Vermögensmasse oder Personenvereinigung mit einem Sitz und der Geschäftsleitung im Inland, eine Personengesellschaft mit einem Sitz und der Geschäftsleitung im Inland oder einer natürlichen und unbeschränkt steuerpflichtigen Person
  • Die Beträge aus dem Jahresabschluss der Organgesellschaft dürfen nur insoweit in die Gewinnrücklagen eingestellt werden, sofern dies bei einer vernünftigen Beurteilung tatsächlich begründet ist. Davon ausgenommen sind die gesetzlichen Rücklagen.
  • Bis zum Ende des Wirtschaftsjahres muss ein Gewinnabführungsvertrag auf die Laufzeit von mindestens 5 Jahren abgeschlossen werden. Bis zum Ende des darauffolgenden Wirtschaftsjahres muss der Gewinnabführungsvertrag wirksam werden. Der Vertrag muss während der Geltungsdauer tatsächlich durchgeführt werden. Eine Kündigung vor dem Ablauf der Geltungsdauer ist nur dann unschädlich, wenn diese aus einem triftigen Grund geschieht.

 

Wie wird Organschaft im Steuerrecht behandelt?

Organschaft wird im steuer-rechtlichen Sinne als Gruppenbesteuerung bezeichnet. In manchen Ländern ist solch eine länderübergreifende Gruppenbesteuerung zulässig. Dadurch wird die Steuerlast durch die Verluste der Tochterunternehmen im Ausland gesenkt.

 

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