Nebeneinkünfte

Ein zusätzlicher Verdienst kann nie schaden. Wenn du also neben deiner Haupttätigkeit eine weitere Einnahmequelle hast, erzielst du damit Nebeneinkünfte. Wie du diese Nebeneinkünfte versteuerst, erklären wir dir hier.

 

Was sind Nebeneinkünfte?

Du kannst meistens Nebeneinkünfte erzielen, wenn du einen Zweitjob nachgehst oder zusätzlich selbständig tätig bist. Nebeneinkünfte können aber auch durch die Vermietung und Verpachtung beweglicher oder unbeweglicher Gegenstände sowie durch private Veräußerungsgeschäfte und ehrenamtliche Tätigkeiten entstehen. Ob dann tatsächlich Steuern fällig werden, liegt daran, wie viel du bei deiner Nebentätigkeit einnimmst.

 

Welche Steuer wird bei einem Nebenjob erhoben?

Dein*e Arbeitgeber*in führt prinzipiell eine Pauschalsteuer ab, wenn du in deinem Minijob nicht mehr als 450 EUR im Monat verdienst. Folglich darfst du insgesamt in einem Jahr nicht mehr als 5.400 EUR dazuverdienen. Da für dich bereits die Pauschalsteuer abgeführt wurde, musst du deinen Minijob nicht mehr in deiner Steuererklärung berücksichtigen.

Es kann allerdings durchaus vorkommen, dass dein*e Arbeitgeber*in diese Pauschalsteuer nicht anwendet. In diesem Fall musst du dich selbst um die Versteuerung bemühen und erhältst dafür eine Lohnsteuerbescheinigung. Hierfür trägst du so wie für deine Haupteinkünfte deine Werte in die Anlage N ein. Dein*e Arbeitgeber*in führt deine Lohnsteuer ab, wenn es sich um einen Zweitjob handelt. Es lohnt sich in diesem Fall umso mehr, die Steuererklärung zu machen, denn du hast hohe Chancen, eine Rückerstattung zu erhalten. Wenn dein Nebenjob ein Zweitjob ist, so wird einer der Jobs nach der Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet.

 

Was musst du bei Nebeneinkünften aus einer selbständigen Tätigkeit beachten?

Oft existiert der Traum der Selbständigkeit in vielen Köpfen von Angestellt*innen. Doch vor allem beim Aufbau einer selbständigen Tätigkeit ist es sinnvoll, noch weiterhin im Hauptberuf abhängig beschäftigt zu bleiben. Dabei solltest du nicht mehr als 410 EUR im Jahr freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte erzielen, sonst werden Steuern fällig.

Um den Überschuss der Einkünfte hierbei zu berechnen, werden die Werbungskosten von den Einnahmen abgezogen. Solltest du diese Freigrenze überschreiten, so bist du dazu verpflichtet, eine Steuererklärung anzufertigen.

 

Welche Nebeneinkünfte sind ebenfalls zu versteuern?

Neben Wohnungen und Häusern kannst du auch bewegliche Gegenstände vermieten. Hierunter zählen vor allem Autos und Wohnwagen. Grundsätzlich ist das Vermieten solcher Gegenstände steuerpflichtig, doch auch hier gibt es ebenfalls eine Freigrenze. Du kannst im Jahr bis zu 256 EUR Einkünfte aus der Vermietung beweglicher Gegenstände erzielen, ohne diese versteuern zu müssen.

Du kannst auch durch Vermittlungsgeschäfte Einkommen erzielen. Bei diesen Geschäften fließen meistens Provisionen als Einnahmen zu. Beispiele hierfür sind Provisionen aufgrund Versicherungsvertragsabschlüsse oder Provisionen für den Verkauf von Immobilien. Provisionen sind meistens prozentuale Anteile eines Verkaufspreises, weswegen diese sehr hoch ausfallen können. Dementsprechend wird die Freigrenze von 256 EUR schnell überschritten. Diese Einkünfte werden dann von dir in die Anlage SO aufgenommen.

Auch ein Verlustvortrag und Verlustrücktrag ist möglich. Dieser wird dann benötigt, wenn deine Werbungskosten deine Einnahmen übersteigen. Diese Methode ist allerdings nur verwendbar, wenn er auf dieselbe Einkunftsart angewendet wird. Vermietest du ein Ferienhaus und erzielst hierbei Gewinn, so kannst du deinen Verlust durch das Vermieten eines Autos nicht auf diesen Gewinn verrechnen.

 

Musst du private Verkäufe versteuern?

Wenn du innerhalb einer bestimmten Frist gewisse Vermögensgegenstände wieder verkaufst, handelt es sich hierbei um sogenannte private Veräußerungsgeschäfte. Der Gewinn aus solchen Veräußerungsgeschäften ist prinzipiell steuerpflichtig. Solltest du eine Immobilie nicht selbst nutzen, so liegt die Frist bei 10 Jahren. Es gibt allerdings auch Wertgegenstände mit einer geringeren Wartefrist. Diese Wertgegenstände mit nur einem Jahr Wartefrist sind:

  • Schmuck
  • Edelmetalle
  • Devisen
  • Kunstobjekte
  • Kryptowährungen (z.B. Bitcoin)
  • Münzen

Bei solchen Gewinnen wurde auch eine Freigrenze definiert. Solltest du im Jahr nicht mehr als 600 EUR Gewinne aus privaten Verkäufen erzielen, so sind diese Einnahmen steuerfrei. Wird diese Grenze überschritten, so ist der gesamte Gewinn zu versteuern und als sonstige Einkünfte in deiner Steuererklärung unter der Anlage SO zu vermerken.

 

Nebeneinkünfte

 

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