Leasing

Unter Leasing versteht man im zivilrechtlichen Sinn ein Nutzungsüberlassungsvertrag oder ein atypischer Mietvertrag. Im Grunde genommen überlässt der/die Leasinggeber*in als rechtliche*r Eigentümer*in dir als Leasingnehmer*in den Gebrauch oder die Nutzung einer Investition oder eines Vermögensgegenstandes (Leasingobjektes) für einen vereinbarten Zeitraum gegen die Zahlung von Leasingraten.

Als Leasingnehmer*in erwirbst du quasi kein zivilrechtliches Eigentum an dem Gegenstand. In dem Fall steht vielmehr das Recht auf Nutzung im Vordergrund.

Leasing wird oft wie ein sogenanntes Kreditsubstitute genutzt. So kommt es zu einer Finanzierungsmöglichkeit anstelle eines herkömmlichen Kredits.

 

In welchen Formen wird Leasing angeboten?

Du kannst zwischen zwei Arten vom Leasing unterscheiden:

  • Direktes Leasing: Das Leasingobjekt wird direkt vom Hersteller gemietet
  • Indirektes Leasing: Das Leasingobjekt wird von einem unabhängigen Leasingunternehmen gekauft und dann an dich weitervermietet

 

Was kannst du alles leasen?

Am häufigsten kommt das Leasing in Deutschland bei Fahrzeugen zum Einsatz. Aber dessen ungeachtet kannst du fast alles mit Leasing erwerben. Am häufigsten werden folgende Objekte geleast:

  • Fahrzeuge (Kraftfahrzeuge, Nutzfahrzeuge etc.)
  • Immobilien
  • Busse und Bahnen
  • Produktionsanlagen
  • IT-Anlangen
  • Betriebsvorrichtungen
  • Lagerausrüstungen etc.

 

Welche vertraglichen Formen gibt es beim Leasing?

Es gibt verschiedene Vertragsformen beim Leasing. Für die steuerliche Beurteilung von Leasing ist entscheidend, wem die Wirtschaftsgüter zugerechnet werden müssen. Daher ist die vertragliche Ausgestaltung des Leasings sehr wichtig. Du kann zwischen folgenden Vertragsformen unterscheiden:

  • Operatingleasing
  • Finanzierungsleasing
  • Spezialleasing

 

Leasing

Operatingleasing

Die Verträge, die du abgeschlossen hast, entsprechen normalen Mietverträgen. Die Verträge können von beiden Vertragsparteien kurzfristig gekündigt werden.

Der/Die Leasinggeber*in übernimmt die Reparatur-, Versicherungs- und die Wartungskosten. Wenn du den Vertrag kündigst, müsstest du als Leasingnehmer*in das Wirtschaftsgut ohne Verpflichtungen zurückgeben. Die Leasingraten sind beim/bei Leasingnehmer*in Betriebsausgaben. Beim/Bei Leasinggeber*in sind das hingegen Betriebseinnahmen.

 

Finanzierungsleasing

Bei einem Finanzierungsleasing wird das Leasingobjekt gegen eine bestimmte Leasingrate für eine bestimmte Grundmietzeit an dich überlassen. Während dieser Grundmietzeit kann dein Vertrag nicht gekündigt werden.

Du als Leasingnehmer*in haftest für das Leasingobjekt und trägst die objektbezogenen Risiken. Du kannst außerdem zwischen folgenden Vertragsformen unterscheiden:

  • Vollamortisationsverträge: Während der Grundmietzeit gelten sich für den/die Leasinggeber*in die Nebenkosten ab, die Anschaffungskosten und die Finanzierungskosten. Hierbei kann zwischen Verträgen mit und ohne Vereinbarung einer Kaufoption entschieden werden.
  • Teilamortisationsverträge: Hier haben sich die Kosten für die Anschaffung des Wirtschaftsgutes bei Ablauf der Grundmietzeit noch nicht amortisiert.

 

Spezialleasing

Bei einem Spezialleasing wird das Leasingobjekt deinen Bedürfnissen als Leasingnehmer*in angepasst. Das führt dazu, dass das Wirtschaftsgut nur von dir als Leasingnehmer*in sinnvoll eingesetzt werden kann.

Daher wird in der Regel das Wirtschaftsgut dir als Leasingnehmer*in zugerechnet.

 

 

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