Krankenversicherung

Schon in frühen Jahren solltest du dich mit Themen zur Vorsorge befassen. Es mag zwar sein, dass du kerngesund bist, aber das kann sich schnell ändern. Das Gesundheitssystem in Deutschland ist so aufgebaut, dass in der Regel jeder krankenversichert ist und demnach die Versorgung abgesichert ist. Doch fraglich ist, was du dann steuerlich beachten solltest. Eine Krankenversicherung ist wichtig, deswegen solltest du dich damit befassen. Keine Sorge, wir klären dich auf!

 

Kannst du deine Beiträge absetzen?

In der Steuererklärung kannst du sogenannte Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Zu diesen Sonderausgaben zählen auch Beiträge aus deiner Pflegeversicherung und deiner Krankenversicherung. Diese Beiträge gemeinsam mit Beiträgen aus anderen Versicherungen werden auch als Vorsorgeaufwendungen verstanden. Andere Versicherungen, die zu diesen Vorsorgeaufwendungen zählen, sind:

  • Die Haftpflichtversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Musst du einen Höchstbetrag beachten?

Seit 2010 gelten gleiche Bedingungen für privat Krankenversicherte sowie für gesetzlich Versicherte. Demzufolge kannst du alle Aufwendungen deiner Basiskrankenversicherung absetzen.

Du musst allerdings den jährlichen Höchstbetrag für Versorgungsaufwendungen von 1.900 EUR einhalten. Hier kannst du zwischen Arbeitnehmer, Beamten und Selbständigen unterscheiden. Der Höchstbetrag für Beamte und Arbeitnehmer liegt bei 1.900 EUR, während der Höchstbetrag für Selbständige bei 2.800 EUR im Jahr liegt.

Wenn dein jährlicher Höchstbetrag nicht in Gänze durch deine Beiträge für die Pflege – und Krankenversicherungen ausgeschöpft wird, kannst du auch die Beiträge aus deiner Haftpflichtversicherung, sowie aus der Arbeitslosen- oder Unfallversicherung absetzen.

In deiner Steuererklärung kannst du dann diese Vorsorgeaufwendungen auf der 2. Seite unter dem Abschnitt 2 eintragen. Dort kannst du auch sämtliche Angaben von Zusatzbeiträgen, Zuschüssen und erstatteten Beiträgen aufnehmen.

 

Kannst du Zusatzbeiträge steuerlich geltend machen?

Hier lässt sich zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung unterscheiden.

  • Private Krankenversicherung: Solltest du privat versichert sein, so kann es vorkommen, dass du gewisse Zusatzleistungen versichert hast, die du nicht steuerlich geltend machen kannst. Hierunter zählt beispielsweise die Behandlung durch einen Chefarzt oder das Beanspruchen eines Einzelbettzimmers. Welche Leistungen abzugsfähig sind und welche du nicht geltend machen darfst, wird dir von deiner privaten Krankenversicherung mitgeteilt. Es können jedoch nur diejenigen Krankenversicherungsbeiträge berücksichtigt werden, die mit der Basisabsicherung der gesetzlichen Krankenkasse übereinstimmen, sofern der Höchstbetrag überschritten wird.
  • Gesetzliche Krankenversicherung: Du kannst davon ausgehen, dass deine Beiträge zur Pflegeversicherung und zur Krankenversicherung fast in voller Höhe absetzbar sind. Die Basisabsicherung ist vollständig abziehbar und da diese meistens der gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge entspricht, sind die Beiträge meistens auch abzugsfähig. Anfallende Zusatzbeiträge sind Bestandteil der Grundversorgung und können somit steuerlich geltend gemacht werden.
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Welchen Einfluss haben Prämien von Krankenkassen?

Wenn du gewisse Prämien oder Boni von deiner Krankenkasse regelmäßig erhältst, fragst du dich wahrscheinlich, welchen Einfluss diese auf deine Steuererklärung haben. Du brauchst dir keine Gedanken zu machen, denn seit dem Sommer 2016 musst du diese nicht in deine Steuererklärung auflisten.

 

Was musst du bei einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Du kannst deine Auslandsreisekrankenversicherung steuerlich absetzen, wenn du als Steuerpflichtiger in Deutschland deinen Wohnsitz hast. Du solltest allerdings beachten, dass du mit deinen Beiträgen nicht über den Höchstbetrag von 1.900 EUR liegst. Wie bereits erwähnt liegt dieser Höchstbetrag für Selbständige bei 2.800 EUR. So wird bei der Ermittlung des Höchstbetrags sowohl deine Basisabsicherung als auch der Auslandsreisekrankenversicherungsbeitrag berücksichtigt.

Du musst für deine Steuererklärung keine Belege zur Auslandskrankenversicherung aufbewahren, wenn du deine Beiträge absetzen darfst. Dein Versicherer leitet deine Daten dem Finanzamt weiter.

 

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